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Cannabisgesetz: Ministerin warnt vor Überlastung der Justiz

Die teilweise Freigabe von Cannabis soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Eine vorgesehene Amnestie treibt Richtern und Staatsanwälten Schweißperlen auf die Stirn.
Cannabis
Eine Person raucht einen Joint. © Fabian Sommer/dpa

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag über die umstrittene teilweise Legalisierung von Cannabis hat MV-Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die geplante Amnestie-Regelung gewarnt. «Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht», kritisierte sie am Donnerstag in Schwerin mit Blick auf den Gesetzentwurf. Die Regelung zur geplanten Amnestie führe zu einer Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Der Gesetzentwurf sieht laut Bernhardt vor, dass bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, beim Inkrafttreten erlassen werden. Bernhardt geht allein in Mecklenburg-Vorpommern von etwa 6500 offenen Vollstreckungsverfahren aus, die Staatsanwaltschaften und Gerichte prüfen müssten, darunter rund 100 noch nicht vollständig verbüßte Haftstrafen.

Besonders heftig werde es für die Staatsanwaltschaften und Gerichte, so Bernhardt, wenn das Gesetz bereits zum 1. April in Kraft treten solle. Die bis dahin verbleibende Zeit sei für die Justiz zu kurz. Die Ministerin forderte ein verzögertes Inkrafttreten der Amnestieregelung.

Auch der Deutsche Richterbund warnte. «Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind», sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).

An diesem Freitag will der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis mit zahlreichen Regeln beschließen. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie für Verurteilungen bei Fällen geben, die künftig erlaubt sind.

© dpa
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