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Weiter Ringen um grünes Licht für Cannabis-Gesetz

Die umstrittene Freigabe von Cannabis soll nach einem Gesetz des Bundestags zum 1. April kommen. Doch erst hat noch der Bundesrat das Wort, und es gibt Einwände. Kommen noch Nachbesserungen?
Cannabis
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. © Patrick Pleul/dpa

Bei der geplanten Cannabis-Legalisierung bleibt es vorerst unsicher, ob das Gesetz in der kommenden Woche die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann. Angesichts breiter Kritik unter den Ländern gab es in der Koalition Überlegungen, wie Einwände noch auszuräumen wären.

Rechtlich möglich wäre etwa das Verzögern einer Amnestieregelung für Fälle, die bisher strafbar, aber künftig erlaubt sind, wie es aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß. Über ein entsprechendes Änderungsgesetz könnte noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden. So könnte Forderungen der Länder nach Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie um sechs Monate entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden. 

Verzögern einer Amnestieregelung

Das federführende Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. Insbesondere notwendige Fristverkürzungen im Verfahren des Bundestags und auch eine einvernehmliche Aufsetzung des Gesetzes am 22. März im Bundesrat erschienen «äußerst zweifelhaft», heißt es in einem Papier des Ressorts zu den möglichen Abläufen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen. Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine ebenfalls geplante Amnestie laut geworden. 

Überlastung der Justiz befürchtet

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund gab es Kritik, weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen.

© dpa
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