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Revision im Verfahren um tödlichen Streit mit einer Lanze

Nach einem tödlichen Streit mit einer Lanze will der verurteilte Wohnungslose die Haftstrafe nicht akzeptieren. Sein Verteidiger legte Revision ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte den 59-Jährigen Mitte März wegen Totschlags in minder schwerem Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Prozess wegen Totschlags vor einer Obdachlosenunterkunft
Der Angeklagte (l) wird in den Gerichtssaal im Landgericht geführt. © Sina Schuldt/dpa

Nach Auffassung des Gerichts stritten die beiden wohnungslosen Männer Ende September in einer Unterkunft in Delmenhorst. Dabei habe sich der Angeklagte bedroht gefühlt und dem 42-Jährigen mit einer selbst gebastelten Lanze in den Bauch gestochen. Die Messerklinge an der Spitze der Lanze soll bis in den Rücken eingedrungen sein und mehrere Organe verletzt haben. Das Opfer überlebte den Angriff trotz Notoperation nicht. Die Polizei nahm den Verdächtigen noch in der Nacht fest, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Er habe aus Notwehr gehandelt, hatte der 59-Jährige zu Prozessbeginn vor Gericht ausgesagt. «Ich wollte ihn nicht töten, sondern mit der Lanze von mir abhalten.» Wie es zu den tödlichen Verletzungen kam, könne er sich nicht erklären. Auch sein Verteidiger geht von Notwehr aus und will deshalb in nächster Instanz einen Freispruch erreichen.

© dpa
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