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Freispruch für 20-Jährigen nach tödlichem Streit um Drogen

Im Streit um Drogen hat ein junger Mann einen Bekannten erstochen. Er sei vom späteren Opfer mit einer Art Pistole bedroht worden und habe in Notwehr gehandelt, sagte er im Prozess.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Nach einem tödlichen Drogenstreit hat das Landgericht Neubrandenburg einen 20-Jährigen am Donnerstag vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der junge Mann hatte im Prozess ausgesagt, er sei vom späteren Opfer, einem 21-Jährigen, im Dunkeln mit einer Art Pistole bedroht worden und habe in Notwehr gehandelt. Dem folgte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

Der Vorfall hatte sich Anfang Oktober vorigen Jahres ereignet. Nach Aussage des 20-Jährigen forderte das spätere Opfer Marihuana und Wertsachen von ihm. Beide hätten einige Zeit zuvor in Berlin Drogen beschafft, die beim Angeklagten deponiert worden seien. Es habe Streit um die Bezahlung gegeben.

Der 20-Jährige wurde nach eigener Aussage vom späteren Opfer von hinten abgefangen. Den Angreifer erkannte er demnach nicht als seinen Bekannten, weil er vermummt gewesen sei. Er habe aus Todesangst auf den Angreifer eingestochen. Dieser war später auf einem Bürgersteig gefunden worden. Rettungskräfte versuchten noch ihn wiederzubeleben, doch er starb in einer Klinik. 

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er in Todesangst gehandelt habe. Das spätere Opfer habe eine geladene Schreckschusspistole dabeigehabt, hieß es. Die Aussage des Angeklagten, er habe während des entstandenen Gerangels auf den Geschädigten eingestochen, weil er wegen der gegen ihn gerichteten Schusswaffe in Todesangst gewesen sei, sei plausibel und nicht zu widerlegen.

Der 20-Jährige saß nach Worten eines Gerichtssprechers seit 13. November 2023 in Untersuchungshaft. Dafür wurde ihm eine Haftentschädigung zugesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

© dpa
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