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Landesregierung appelliert an Bauern für friedliche Proteste

Landwirte haben die A2 mit Mist blockiert. Die Landesregierung geht von Einzelfällen aus - und appelliert an die Bauern.
Landtag Niedersachsen
Das Leineschloss, Sitz des niedersächsischen Landtags, am Hannah-Arendt-Platz. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Die Landesregierung hat an die Bauern appelliert, friedlich zu protestieren. Der Protest solle sich weiterhin im Rahmen bewegen und nicht eskalieren, sagte eine Sprecherin der Landesregierung am Freitag in Hannover. Sie gehe davon aus, dass es sich ansonsten um Einzelfälle handle. Außerdem denke sie, dass «solche Proteste mit Mist abkippen und Blockaden» innerhalb der Landwirtschaftsverbände nicht gern gesehen würden und diese den friedlichen Protest bevorzugten.

Am Freitagmorgen hatten Landwirte auf der A2 zwischen Braunschweig-Watenbüttel und Peine-Ost Mist, Baumstämme und Autoreifen auf die Fahrbahn gekippt. Der Polizei zufolge musste die Autobahn in Richtung Hannover gesperrt werden. Demnach seien etwa 60 Demonstranten und 40 landwirtschaftliche Fahrzeuge an der Aktion beteiligt gewesen. Eine Reinigung der Fahrbahn durch eine Spezialfirma sei erforderlich.

In der Bewertung zu Klimaaktivisten sah CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner einen Unterschied zu den demonstrierenden Bauern: «Die Landwirte fahren nach zwei Stunden mit ihrem Traktor wieder von der Straße. Die Klimakleber müssen in aufwendigen Klebelöse-Aktionen von der Straße befreit werden, weil sie ansonsten von selbst nicht von der Straße zurückkommen.»

Niedersachsen wollte am Freitag gemeinsam mit den anderen beiden SPD-geführten Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Saarland einen Antrag im Bundesrat einbringen, wonach der Abbau der Steuerentlastungen beim Agrardiesel über einen längeren Zeitraum geschehen sollte.

Der Bundestag hat dem umstrittenen Abbau von Steuerentlastungen beim Agrardiesel zugestimmt. Das Parlament verabschiedete am Freitag das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die schrittweise Abschaffung enthalten ist. Bevor es in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Fristverkürzung aber nicht zu und befasste sich damit nicht. Das Gesetz wird im Bundesrat nun zunächst in Fachausschüssen beraten. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März geplant.

© dpa
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