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Bundesverwaltungsgericht zu Autos auf Gehwegen

Wem gehört der Bürgersteig? Das oberste Verwaltungsgericht soll klären, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. In Bremen haben zwei Urteile die Behörden unter Druck gesetzt.
Aufgesetztes Parken auf Gehwegen
Autos in der Bremer Innenstadt wurden aufgesetzt auf dem Gehweg abgestellt. © Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Ohne Erlaubnis ist es Autofahrern verboten, beispielsweise mit zwei Rädern aufgesetzt auf dem Bürgersteig zu parken. In vielen Städten ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es. Von dem Urteil könne eine «Signalwirkung» ausgehen, sagte der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, der Deutschen Presse-Agentur.

Die fünf Kläger sind Eigentümer aus Bremen, wie einer der Kläger auf Rückfrage bestätigte. Sie besitzen Eigentum in Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde dagegen vorgeht. Die andere Partei ist die Stadt Bremen. Das Gericht hat einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt. «Ob das Gericht an dem Tag zu einer Entscheidung kommt und das Urteil verkündet, kann ich nicht vorhersagen», sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Bremer Verwaltungsgericht entschied 2021, die Kläger seien berechtigt zu verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde einschreite. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich. Es entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde derzeit einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Gänzlich tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben. Die Behörde müsse beispielsweise begründen, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstelle, was eher wenig Aufwand erfordere.

Bahr sagte, soweit ihm bekannt, sei das Verwaltungsgerichtsurteil das erste, das Anwohnern zugeparkter Gehwege ein Abwehrrecht gebe. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten sich bundesweit Anwohner gegen zugeparkte Gehwege wehren. Möglich sei auch, dass sie künftig gegen andere ständige Verstöße - wie das übermäßig schnelle Fahren in Wohngebieten - vorgehen könnten. Sollte das Gericht zuungunsten der Kläger entscheiden, werde die Bremer Rechtsprechung vermutlich zurückgedreht.

Ankündigt ist, dass die Kläger keine Statements abgeben, falls sie mit ihrer Klage scheitern. Sollten sie Erfolg haben, wollen sie sich äußern. Das Bremer Mobilitätsressort gab vor Prozessbeginn keine Einschätzung zu dem Verfahren ab. Auch das Bundesverkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage nicht.

© dpa
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