Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das stieß auf Zustimmung.
Aufgesetztes Parken auf Gehwegen
Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wird in Städten wie Bremen seit Jahren gestritten. © Sina Schuldt/dpa

Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilte mit, das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. 

Der Verband fordert nun einen anderen Rechtsrahmen für die Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums anzugehen. «Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind», hieß es in der Stellungnahme. Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr. «Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.»

Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit Jahren gestritten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es verboten, doch in vielen deutschen Kommunen wie Bremen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet - und Behörden dulden es.

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte 2021 entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich, entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde zwar einen Spielraum habe, ob sie einschreite, aber nicht gänzlich tatenlos bleiben könne. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das nun.

Der Verein Fuss, der die Interessen der Fußgänger vertritt, begrüßte ebenfalls die Entscheidung. «Das Gericht hat etwas festgestellt, das eigentlich selbstverständlich ist: Das Gesetz steht über dem sogenannten Parkdruck», sagt Fuss-Vorstand Roland Stimpel. «Mit Parkdruck haben Bremen und viele andere Städte bisher begründet, dass sie Schwarzparken auf Gehwegen dulden. Die Entscheidung ist ein großer Schritt, um diese rechtsstaatswidrige Praxis zu beenden.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker und seine Mutter Elvira Becker
People news
Ex-Tennisprofi Boris Becker trauert um Mutter Elvira
Marius Borg Hoiby
People news
Mette-Marits Sohn Marius eine Woche lang in U-Haft
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Tv & kino
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Google
Internet news & surftipps
US-Regierung: Google muss Chrome-Browser verkaufen
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bei Threads kann man nun auch selbst Feeds erstellen
Bezahlsystem EPI
Internet news & surftipps
Europäische Banken machen Bezahlangebot Wero attraktiver
Pep Guardiola
Fußball news
Guardiola verlängert um zwei Jahre: Privileg, hier zu sein
Ein Stahlarbeiter in Arbeitskleidung
Job & geld
Unternehmen in der Krise – wann ist es Zeit, zu gehen?