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Gericht bestätigt Pflicht zu Herausgabe von Unterlagen

Um die Herausgabe von Unterlagen der Klimaschutzstiftung MV wird immer wieder gestritten. Nun muss sich der Stiftungsvorstand erneut einem Urteil beugen.
Klimastiftung MV
Erwin Sellering, frühere Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsvorsitzender der Klimastiftung MV, beantwortet bei einer Pressekonferenz die Fragen von Medienvertretern. © Jens Büttner/dpa

Im Streit um die Herausgabe von eigenen Unterlagen hat die Klimaschutzstiftung MV vor Gericht eine weitere Schlappe erlitten. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald muss die Jahresabrechnung der Stiftung für das Jahr 2022 dem Rechtsausschuss des Landtags auf dessen Verlangen vorgelegt werden. Wie aus einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung hervorgeht, wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Stiftung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zurück. In erster Instanz hatten die Richter in Schwerin im August 2023 einen Eilantrag der Stiftung abgewiesen, die damit verhindern wollte, dass das Justizministerium als Stiftungsaufsicht die Unterlagen an den Ausschuss weiterreicht.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts folgte in seinem Urteil der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts. Zum einen habe die Stiftung teilweise nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung der Beschwerde eingehalten. Zudem verwiesen die Richter auf Artikel 40 Absatz 2 der Landesverfassung. Demnach habe die Landesregierung den vom Landtag eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen Akten vorzulegen. Dies betreffe nicht nur von der Regierung selbst geschaffene, sondern auch von Privaten stammende Aktenbestandteile. Daraus folge, dass auch die von der Stiftung beim zuständigen Ministerium eingereichte Jahresabrechnung Gegenstand eines Aktenvorlageverlangens sein könne, hieß es.

Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) hatte den Widerstand gegen die Herausgabe damit begründet, dass es dem Ausschuss nicht um eine Kontrolle der Stiftungsaufsicht gehe, sondern ausschließlich um die Unterlagen der Klimastiftung. Nach seiner Meinung liegt der Verdacht nahe, dass es bei der Einsicht in die Stiftungsakten darum gehe herauszufinden, «ob sich darin Umstände finden lassen, aus denen man politisch etwas machen kann, um der Stiftung zu schaden».

Zwischen Ausschüssen des Landtags und dem Vorstand der Stiftung gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Herausgabe von Stiftungsunterlagen. Auch Presseauskünfte zur Stiftung waren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Landtag hatte einen Sonderausschuss eingesetzt, der aufklären soll, welchen Einfluss die Stiftung auf die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 nahm und welche Hintergründe zur Gründung der umstrittenen, maßgeblich mit Geld aus Russland finanzierten Stiftung führten.

© dpa
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