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Änderungsantrag soll Zeitplan für LNG-Terminal sichern

Im Greifswalder Bodden ruhen seit kurzem Arbeiten im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal. Das könnte die zügige Inbetriebnahme des Terminals gefährden. Ein Änderungsantrag soll das Problem lösen.
Arbeiten an LNG-Pipeline
Das Spezialschiff «Munin R» ist auf dem Greifswalder Bodden unterwegs und transportiert Aushub. © Jens Büttner/dpa

Mit einem Änderungsantrag will der Gasnetzbetreiber Gascade die Anbindungsleitung für das Rügener LNG-Terminal auch vor Abschluss der kürzlich gestoppten Arbeiten im Greifswalder Bodden betreiben können. Gascade habe am Dienstag beim Bergamt Stralsund eine entsprechende Änderung beantragt, teilte das zuständige Schweriner Wirtschaftsministerium am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Ohne diese Änderung könnte ein laufendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der zügigen Inbetriebnahme der Leitung und damit des Terminals einen Strich durch die Rechnung machen.

Genehmigt ist derzeit nur eine Inbetriebnahme, sofern der vollständige Rohrgraben der Leitung wiederverfüllt ist. Entsprechende Arbeiten im Greifswalder Bodden hatte Gascade aber am Donnerstag bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf Eis gelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte eine Klage samt Eilantrag eingereicht, die sich gegen die Genehmigung richtet, dortige Arbeiten auch im Januar und Februar noch durchzuführen. Gascade war wetterbedingt mit den Arbeiten in Verzug geraten.

Die DUH sieht den ohnehin dezimierten Heringsbestand gefährdet, für den der Greifswalder Bodden als Kinderstube gilt. Die Laichzeit steht bevor.

Gascade erklärte, «die Integrität der Pipeline ist auch gewährleistet, wenn der Rohrgraben noch nicht vollständig verfüllt ist». Eigentlich soll das Rügener LNG-Terminal noch in diesem Winter betriebsbereit sein. Auch außerhalb des Greifswalder Boddens wird noch an der Leitung gearbeitet. Diese Arbeiten sind vom laufenden Eilverfahren unberührt.

Das Bergamt prüft nun laut Wirtschaftsministerium eine Änderung der Genehmigung, die eine Inbetriebnahme auch ohne vollständige Verfüllung des Rohrgrabens ermöglichen würde. Aus Schwerin hieß es, «technische Voraussetzung für eine Inbetriebnahme ist die Prüfung hinsichtlich Dichtigkeit und Festigkeit durch einen unabhängigen Sachverständigen und Erteilung der Vorabbescheinigung auf Grundlage der dafür einzuhaltenden Regelwerke».

© dpa
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