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Minister: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Hessens Umweltminister ist sich einig mit seinen Amtskollegen aus den anderen Bundesländern, dass es eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden braucht - auch für mehr Gerechtigkeit.
Ingmar Jung
Der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU), fotografiert bei einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur. © Boris Roessler/dpa

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden kann nach Ansicht des hessischen Umweltministers Ingmar Jung (CDU) auch mehr Gerechtigkeit bringen. Es müssten für alle von Hochwasser betroffenen Menschen die gleichen Bedingungen gelten, sagte Jung am Freitag zum Abschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim.

Es sei nicht zu vermitteln, dass der Steuerzahler immer dann einspringe, wenn das Ausmaß der Schäden groß und die Berichterstattung der Medien besonders intensiv sei, Betroffene von medial weniger beachteten Ereignissen dagegen oft alleine dastünden, sagte Jung. «Wir brauchen jetzt eine Pflichtversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer.»

Die Umweltminister der Länder, nicht aber der Bund, hatten sich bei dem Treffen in Bad Dürkheim einhellig und explizit für eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Stefan Tidow (Grüne), Staatssekretär im Bundesumweltministerium, sagte, der Bund verschließe sich der Diskussion nicht. Derzeit beschäftige sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesjustizministeriums mit dem Thema. Wichtig sei, dass Vorschläge auf den Tisch kämen, es brauche eine Debatte über konkrete mögliche Modelle.

Offen ist, wie eine solche Pflichtversicherung im Detail aussehen könnte. Jung sagte, sie müsse bezahlbar bleiben. Eine Pflicht dürfe es nicht nur für Gebiete an Flüssen geben, vergangene Starkregenereignisse hätten gezeigt, dass Schäden auch anderswo entstehen könnten. Es müsse über Kategorisierungen nachgedacht werden, eventuell mit Selbstbeteiligungen, sagte der CDU-Minister in Bad Dürkheim weiter.

Die UMK hatte darüber hinaus beschlossen, dass eine in Niedersachsen gerichtlich gestoppte Regelung für einen schnellen Wolfsabschuss nach Rissen von Weidetieren vom Bund bis August dieses Jahres nachgebessert werden soll. Konkret muss ein für solche Abschüsse zentraler Praxisleitfaden überarbeitet werden. Jung sagte, sollte auch der nicht rechtssicher angewandt werden können, wolle der Bund notwendige Rechtsänderungen umsetzen. «Aus hessischer Sicht sind das erste Schritte, denen weitere folgen müssen.» In Hessen wollen die schwarz-roten Regierungsfraktionen den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.

© dpa
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