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Gewalt bei Eritrea-Festival: 24-Jähriger kommt frei

Vier Monate saß der Angeklagte im ersten Prozess zu den gewaltsamen Protesten gegen das Eritrea-Festival in U-Haft - jetzt ist er frei. Das Gericht erwartet keine neuen Erkenntnisse.
Eritrea-Festival in Gießen
Bei Ausschreitungen rund um das umstrittene Eritrea-Festival in Gießen waren im vergangenen Juli mehrere Polizisten verletzt worden. © Helmut Fricke/dpa

Im ersten Prozess um die gewaltsamen Proteste am Rande des Eritrea-Festivals in Gießen ist der 24-jährige Angeklagte auf freien Fuß gekommen. Nach der Sichtung von Videoaufzeichnungen und der Befragung eines Polizeibeamten als Zeugen setzte der Vorsitzende Richter Dietrich Becker am Donnerstag im Amtsgericht Gießen den Haftbefehl gegen den Mann gegen eine Kaution von 5000 Euro außer Vollzug.

Das Gericht erwarte nicht, dass es noch neue Erkenntnisse gebe, sagte der Richter. Zuvor waren zwei Polizeibeamte, die ebenfalls als Zeugen befragt werden sollten, nicht zu der Verhandlung erschienen - eine Beamtin hatte sich kurzfristig krankgemeldet, ein weiterer Beamter fehlte unentschuldigt. «Das ist alles in hohem Maße misslich», sagte der Vorsitzende.

Die Staatsanwaltschaft Gießen legt dem 24-jährigen Mann schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung zur Last. Als Teil einer etwa 100-köpfigen Gruppe, die sich mit Steinen, Flaschen und Stöcken bewaffnet haben soll, habe er sich an gewaltsamen Übergriffen auf Polizisten beteiligt. Durch die Angriffe sollen mehrere Beamte verletzt worden sein und Hämatome und Platzwunden davongetragen haben. Es ist der erste Prozess im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vor knapp einem Jahr.

Die Verteidigerin des 24-Jährigen verlas zu Prozessbeginn eine Erklärung, wonach dieser einräumte, auf zwei Polizeiautos geklettert zu sein. Er bedauere, falls ein Sachschaden entstanden sein sollte. Ziel sei nie gewesen, dass Polizeibeamte oder Dritte zu Schaden kommen würden.

Er sei einem Aufruf zum Protest gegen das als regierungsnah geltende Festival gefolgt. Man habe vor den Festival-Besuchern auf dem Gießener Messegelände sein wollen, um mit diesen zu diskutieren und sie davon abzuhalten, zu der Veranstaltung zu gehen.

Da aber die Polizeifahrzeuge dicht zusammengestanden hätten, sei ihm nur die Möglichkeit geblieben, darüber zu klettern, hieß es in der Erklärung. Als er niemanden sehen konnte, der auf dem Weg zu den Hessenhallen war, habe er den Rückweg angetreten. Dabei sei er von Beamten mit Pfefferspray besprüht worden und habe nichts mehr gesehen.

Während der Verhandlung wurden polizeiliche Videoaufnahmen des Tattages gezeigt, auf denen auch zu sehen ist, wie aus einer Gruppe aufgebrachter Protestierender unter anderem Gegenstände in Richtung der Polizisten geworfen werden. Staatsanwältin Nathalie Dohmen sagte, eines der Videos zeige, dass der Angeklagte «immer wieder mittendrin» gewesen sei und auch eine Geste der Solidarisierung mit der Gruppe und mit Gewalttätern gezeigt habe.

Seine Verteidigerin hingegen erklärte, die Polizisten, die bei den Ausschreitungen verletzt worden sein sollen, hätten aus Leipzig gestammt, es handele sich um ein «räumlich und zeitlich getrenntes Geschehen», das ihr Mandant nicht zu verantworten habe. Die Aufnahmen hätten ihn schon in der Haft schockiert. Vor Gießen habe er noch nie an einer Demonstration teilgenommen. Er habe versucht, aus der Situation weg- und zum Bahnhof zu gelangen. Dies sei ihm jedoch wegen der Einkesselung durch die Polizei nicht gelungen.

Der 24-Jährige ist eritreischer Staatsangehöriger und saß seit Februar in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und war zuletzt in der Schweiz gemeldet. Zu der Verhandlung erschien auch seine Pflegefamilie aus der Schweiz, bei der er knapp drei Jahre lang lebte. Mit ihr habe er noch regelmäßig Kontakt und verstehe sich sehr gut mit ihr, sagte der Angeklagte, dessen Angaben von einer Dolmetscherin übersetzt wurden. Am 8. Juli soll der Prozess fortgesetzt werden.

Nach Polizeiangaben waren bei den Ausschreitungen am Rande des umstrittenen Festivals im Juli 2023 insgesamt 26 Polizistinnen und Polizisten verletzt worden. Gegner der Veranstaltung hatten Beamte mit Steinen und Flaschen beworfen, Rauchbomben gezündet und Absperrungen durchbrochen bei dem Versuch, auf das Festivalgelände zu gelangen.

Die Ereignisse zogen nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 650 Ermittlungsverfahren nach sich, bisher wurden etwa 50 Anklagen und Strafbefehle verfasst. Die übrigen Verfahren seien teils noch offen, teils eingestellt oder es seien Haftbefehle erwirkt und die entsprechenden Personen zur Fahndung ausgeschrieben worden.

© dpa
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