Als sich der 31-Jährige deshalb anschickte, den angeklagten Somalier mit einem Mobiltelefon zu fotografieren, soll dieser ihm zunächst das Gerät aus der Hand gestoßen haben. Während der darauf folgenden Flucht stach der mutmaßliche Angreifer laut Anklage mehrfach auf seinen Kontrahenten ein und verletzte ihn am Unterbauch schwer.
Am ersten Verhandlungstag behauptete der Angeklagte, von seinem Kontrahenten auch noch mit einem Fahrradschloss bedroht und mit Fäusten geschlagen worden zu sein. Zum Zeitpunkt der Messerstiche aber sei dieser Angriff bereits vorbei gewesen - es habe sich bei der Messerattacke nur noch um eine Racheaktion gehandelt.
Durch eine Notoperation in der Klinik wurde das Leben des Opfers gerettet. Infolge der «hochdynamischen Situation» während der Verfolgungsjagd habe der Angeklagte den möglichen Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, hieß es in der Anklage.
Nach dem Vorfall soll der Angeklagte in ein nahe gelegenes Bürohaus geflohen sein, wo er eine Empfangsangestellte körperlich bedrängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Anklage um einfache Körperverletzung erweitert. Die Schwurgerichtskammer hat vorerst sechs weitere Verhandlungstermine bis Ende Januar terminiert.