Für den ebenfalls angeklagten 28 Jahre alten Lebensgefährten des Opfers forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu vier Jahren Haft. Der intelligenzgeminderte 28-Jährige sei vor allem selbst Opfer der anderen drei Angeklagten geworden, hieß es. Deren Ziel sei es gewesen, die Wohnung der 21-Jährigen und des 28-Jährigen zu übernehmen. Hierzu hätten die Schwestern und der Mitangeklagte versucht, dem 28-Jährigen die Gewalttaten an der jungen Frau anzulasten, sagte die Staatsanwältin.
Die 21-Jährige war nach einem Hinweis einer Bekannten von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort starb sie wenige Wochen später unter anderem an einem Nierenversagen. Grund hierfür sei Verdursten gewesen, da die Angeklagten der jungen Frau nicht ausreichend zu trinken gegeben hätten, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.
Zudem forderte sie Sicherungsverwahrung gegen die 35-Jährige und den 31-Jährigen. Beide waren im Dezember 2022 vom Landgericht Essen in einem ähnlich gelagerten Fall zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Ursprünglich angeklagt war in dem Prozess Körperverletzung mit Todesfolge. Während der Beweisaufnahme hatte das Gericht aber angekündigt, dass es für drei Angeklagte auch eine Verurteilung wegen grausamen Mordes in Betracht ziehe. Wann ein Urteil in dem Prozess gesprochen werden soll, blieb zunächst unklar. Die 32 und 35 Jahre alten Schwestern sowie der 28-Jährige sind laut Angaben vor Gericht deutsche Staatsangehörige, der 31-Jährige italienischer Staatsangehöriger.