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Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön vorerst gestoppt

Der Streit über die Tötung zweier Wölfe geht in eine neue Runde. Ein Gericht setzt die Abschusserlaubnis außer Kraft - vorläufig.
Wölfe
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld. © Torsten Beuster/-/dpa/Symbolbild

Einen Tag nach dem Verwaltungsgericht Würzburg hat auch das Kasseler Verwaltungsgericht die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in der Rhön vorläufig gestoppt. Das Gericht habe die aufschiebende Wirkung der Klagen von zwei Natur- und Umweltschutzverbänden gegen die Ausnahmegenehmigung bis zur Entscheidung über die Eilanträge wiederhergestellt, teilte das Gericht am Freitag mit. Bis zu dieser Entscheidung dürfe von der Abschussgenehmigung kein Gebrauch gemacht werden.

Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung sei erforderlich gewesen, «um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern», erläuterte das Gericht. Eine Aussage über die Rechtmäßigkeit der vom Regierungspräsidium Kassel (RP) erteilten Abschusserlaubnis sei mit den Entscheidungen des Gerichts nicht verbunden.

Das RP Kassel hatte auf «Nutztierschäden» im Bereich der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) am 6. und 9. Oktober verwiesen. Nach diesen und anderen Angriffe unter anderem auch im hessischen und bayerischen Spessart sei davon auszugehen, dass die Wölfe es gelernt hätten, wie sie den «zumutbaren Herdenschutz» überwinden könnten. Weitere Angriffe seien zu erwarten. «Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig», teilte die Behörde mit.

Genehmigung unter Auflagen

Die Ausnahmegenehmigung zum Töten der sonst unter Schutz stehenden Wölfe ist bis 9. November befristet. Sie bezieht sich auf ein eng gefasstes Gebiet bei Ehrenberg und schließt sich an das in dem Bescheid aus Unterfranken benannte Areal der Langen Rhön an. Sie gilt ausschließlich auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzten Flächen mit Nutztierherden sowie in einem Pufferbereich von maximal 1000 Metern darum.

Wann das Verwaltungsgericht Kassel im eigentlichen Verfahren entscheiden wird, war zunächst unbekannt. Geklagt gegen die Abschussgenehmigung hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und die Natuschutz-Initiative e.V.

Der hessische Verband für Schafzucht und -haltung hatte die vor einer Woche erteilte Abschusserlaubnis durch die Kasseler Behörde begrüßt. Andere Wölfe könnten von den beiden zum Abschuss freigegebenen Tieren lernen, wie man den Herdenschutz erfolgreich überwinde, warnte der Verband. Wölfe seien clever, und jüngere Tiere lernten von älteren. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hatte die Abschussgenehmigung dagegen als falsches Signal kritisiert. Sie sei eine Ermunterung an die Weidetierhalter, auf die vom Land Hessen empfohlenen und geförderten Herdenschutzmaßnahmen zu verzichten.

Aiwanger: «juristisches Katz-und-Maus-Spiel beenden»

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) forderte vom Bund klare Regeln für solche Fälle wie in der Rhön. Der Bund müsse dafür einen sogenannten «günstigen Erhaltungszustand» der Wolfspopulation in Deutschland bei der EU feststellen, sagte Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. «Dieses juristische Katz-und-Maus-Spiel muss endlich beendet werden und eine rechtssichere Abschusserlaubnis vom Bund geschaffen werden.»

In Bayern gilt bereits seit Anfang Mai eine Wolfsverordnung, die den Abschuss der Tiere erleichtert. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht aber nach wie vor streng geschützt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte im Oktober einen schnelleren Abschuss von Wölfen vorgeschlagen, falls sie Weidetiere gerissen und Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden haben.

© dpa
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