«Gerade antisemitische Darstellungen in der Kunst wurden viel zu wenig erkannt, benannt und kritisiert», so Schuster. Wirkliche Konsequenzen seien meist ausgeblieben. «Berlin wird durch die Antidiskriminierungsklausel seinem Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort gerecht.» Mit öffentlichen Geldern dürften keine Darstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Ausgrenzung gefördert werden.
Die von Kultursenator Joe Chialo (CDU) angekündigte Antisemitismus-Klausel war von Kulturverbänden kritisiert worden. Dabei ist auch der Bezug zur Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) umstritten. Schuster sprach dagegen von einem «anerkannten Standard, um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen».
Redaktionshinweis: Der Zentralrat hat eine Unklarheit in einem Statement berichtigt. Im zweiten Satz des ersten Absatzes muss das Schuster-Zitat lauten: «Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin zur Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre» (statt: «gegen» Antidiskriminierung). (09.01.24, 10:40 Uhr)