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Rechnungshofpräsidentin für Umsteuern bei Haushaltspolitik

Der Berliner Rechnungshof blickt schon lange kritisch auf die Ausgabenpolitik des Landesparlaments. Die Präsidentin fordert, Konsequenzen zu ziehen und Prioritäten zu setzen.
Karin Klingen
Die Berliner Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen. © Jens Kalaene/dpa

Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen hat die Regierungskoalition aufgerufen, die Ausgaben deutlich zu senken. Bei der Debatte über den Rechnungshofbericht 2023 im Landesparlament warnte sie am Donnerstag, bis Ende 2025 würden fast sämtliche Haushaltsrücklagen aufgebraucht. Das sei ein einmaliger Vorgang, der nicht wiederholt werden könne. Kritisch sieht Klingen auch, dass der aktuelle Doppelhaushalt als letzter Rettungsankerpauschale Minderausgaben in bisher unbekannter Höhe von fast zwei Milliarden Euro jährlich enthalte. Fast sechs Prozent des Haushaltsvolumens müssten damit im laufenden Haushalt eingespart werden. «So darf ein Haushalt nicht aussehen.»

«Wenn Sie dieses Ausgabenniveau so weiterführen, werden in 2026 und 2027 enorme Defizite von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr entstehen», sagte Klingen. Jeder, der 2027 in politischer Verantwortung sei, stehe vor der Herausforderung, dann überhaupt noch einen Haushalt aufstellen zu können.

«Nutzen Sie die Chance und steuern Sie jetzt um. Setzen Sie Prioritäten bei den Ausgaben», forderte sie. Berlin dürfe nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. «Wenn das Land weiter mehr ausgibt, als es einnimmt, sind die Berliner Finanzen in Kürze nicht mehr tragfähig», warnte Klingen.

Richtig sei ausdrücklich, dass Schwarz-Rot die Pläne für die Errichtung eines Sondervermögens für Klimaschutzmaßnahmen überdenke. Klingen mahnte, die Schuldenbremse ernstzunehmen. «Sinn und Zweck der Schuldenbremse ist nicht, dass staatliche Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Landesunternehmen übertragen werden, um auf diesem Weg eine nach der Schuldenbremse nicht erlaubte Kreditaufnahme zu ermöglichen.»

Schwarz-Rot hatte ursprünglich vor, umfangreiche Investitionen in den Klimaschutz über ein Sondervermögen, also zusätzliche Schulden, in Höhe von zunächst fünf Milliarden Euro zu finanzieren. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit möglichen Ausnahmen von der Schuldenbremse auf Bundesebene gab die Finanzverwaltung ein Gutachten zu ihren eigenen Plänen in Auftrag. Die Rechtsanwaltskanzlei äußerte erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit.

© dpa
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