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Kein Kabelfernsehen mehr über Nebenkosten

Kabelfernsehgebühren können ab Juli nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Für Mieter in Brandenburg bedeutet das oft höhere Kosten, allerdings kümmern sich einige Vermieter um günstige Angebote.
Kein Kabelfernsehen mehr über Nebenkosten
Ein junger Mann sitzt mit einer Fernbedienung vor dem Fernseher. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Auch in Brandenburg müssen viele Mieter spätestens in einem halben Jahr neue Verträge abschließen, wenn sie in ihrer Wohnung weiter fernsehen wollen. Denn am 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist aus - ab dann dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Damit endet das in den 1980-er Jahre eingeführte «Nebenkostenprivileg» - und die betroffenen Mieter müssen selbst Verträge für den Fernsehempfang abschließen.

«Wir begrüßen jede Erleichterung für die Mieter», sagt Matthias Blunert vom Brandenburger Mieterbund. Denn bisher hätten bei der Umlage auch Mieter für einen Kabelanschluss zahlen müssen, die diesen überhaupt nicht genutzt hätten. Für diese Mieter sei die neue Regelung gut, sparten sie doch so bei den Nebenkosten Geld. Allerdings müssten andere Mieter, die den Anschluss weiter nutzen wollen, nun mit dem Anbieter Einzelverträge abschließen, die oft teurer ausfallen als das Sammelinkasso.

«Haben Vermieter aber bereits vorgesorgt und fällt dann die Kostensteigerung nicht so hoch aus, ist das aus unserer Sicht eine charmante Lösung», betont Blunert. Das betrifft etwa die Wohnungsbaugenossenschaft WBG in Wittstock (Ostprignitz-Ruppin). All ihre 1116 Wohnungen verfügen über einen Kabel-TV-Anschluss, wie WBG-Vorstand André Linke informiert. 35 Prozent der Mieter hätten bereits einen Vertrag mit dem Kabelanbieter Vodafone, der in Brandenburg derzeit rund 310.000 Haushalte versorgt.

Für diejenigen Mieter, die den Kabelanschluss weiter nutzen wollen, hat die WBG bereits vor einiger Zeit mit Vodafone neue Preise verhandelt. Mitte Januar sollen Vertreter von Vodafone mit den Mietern neue Verträge abschließen. Statt den bisherigen 5,60 Euro, die über die Nebenkosten abgerechnet werden konnten, zahlen die Mieter dann 6,96 Euro.

Für viele Mieter in Brandenburg wird sich im Juli allerdings kaum etwas ändern, weil deren Kabelgebührenabrechnung nicht über die Nebenkosten erfolgt. «Unsere Mieter entscheiden selbst, ob und bei wem sie Kabelfernsehen beziehen und schließen gegebenenfalls ihre Verträge direkt mit den entsprechenden Anbietern ab», sagt etwa Anna Winkler, Sprecherin des Potsdamer Vermieters ProPotsdam. Das Unternehmen arbeite auch nicht mit Vodafone, sondern dem Anbieter Tele Columbus zusammen.

Lediglich einen Kabelanschluss zur Verfügung stellt auch die Wohnungsbaugesellschaft in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin). «Die Mieter entscheiden, welchen Anbieter sie wählen», sagt Geschäftsführer Robert Liefke. Auch die WohnBau in Frankfurt (Oder) rechnet den Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten ab. Laut Sprecherin Regina Harig gebe es lediglich einen Gestattungsvertrag mit dem Frankfurter Antennen- und Kommunikationsservice, der seine Leitungen bis in die Wohnungen legen dürfe.

Bei der Gebäudewirtschaft in Cottbus sind vom Ende des Nebenkostenprivilegs nur 13 Mietparteien betroffen. «Es steht den Mietern frei, bei Bedarf einen eigenen Kabelversorgungsvertrag abzuschließen», sagt Marketingleiterin Tina Schuster.

© dpa ⁄ Christian Bark, dpa
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