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Staatshilfen auch bei eindringendem Grundwasser

Staatliche Flut-Hilfen können nicht alle Betroffenen bekommen - nämlich in Fällen von eindringendem Grundwasser, in denen auch Versicherungen nicht zahlen. Die Grünen machen Druck auf Markus Söder.
Thorsten Glauber
Thorsten Glauber, bayerischer Umweltminister (Freie Wähler), spricht nach einer Kabinettssitzung in Kaufbeuren im Allgäu auf einer Pressekonferenz. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Für die bayerischen Hochwasser-Soforthilfen gibt es eine entscheidende Einschränkung: Sie werden nicht gewährt, wenn die Schäden durch von unten eindringendes Grundwasser entstanden sind. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Max Deisenhofer hervor. Entsprechend äußerte sich auch Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Donnerstag in einer Sitzung des Umweltausschusses im Landtag.

«Für durch Grundwasser verursachte Schäden werden Soforthilfen gewährt, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten ist und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist», heißt es in der Antwort des Finanz- und Heimatministeriums. Dies sei eine Eins-zu-eins-Umsetzung früherer Hilfsprogramme.

Bis zu 200 Millionen Euro ist das bayerische Hilfsprogramm aktuell schwer. Privathaushalte können bis zu 5000 Euro an Soforthilfen bekommen, für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10 000 Euro - Versicherungsleistungen werden am Ende darauf angerechnet.

Die Grünen kritisierten die Linie der Staatsregierung scharf und forderten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum sofortigen Handeln auf. «Markus Söder hat nach den extremen Hochwasser-Ereignissen erklärt, dass der Freistaat den Betroffenen helfen wird. Doch er hält sein Wort nicht, wenn etliche Bürgerinnen und Bürger von den Soforthilfen ausgeschlossen werden», sagte Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze. «Wie das Wasser ins Haus kam, darf bei den Auszahlungen einfach keine Rolle spielen. Es geht ausschließlich darum, die Menschen in Bayern jetzt vernünftig zu unterstützen.»

Deisenhofer sagte: «Alle Bürgerinnen und Bürger, die durch das extreme Hochwasser in eine Notlage geraten sind, haben ein Recht auf schnelle und unbürokratische Hilfe - auch und vor allem diejenigen, bei denen die Versicherung nicht greift.» Dass die Versicherungen bei Schäden durchs Grundwasser nicht zahlten, sei das eine. «Aber, dass der Freistaat diesen Missstand bei seinen Soforthilfen nicht berücksichtigt und gerade diese Betroffenen ebenfalls alleine lässt, das muss die Staatsregierung dringend ändern», forderte er.

© dpa
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