Privatpersonen dürften auf frischer Tat angetroffene Straftäter nur festnehmen, um sie der Strafverfolgung zuzuführen, erläuterte der Sprecher der Anklagebehörde. «Die Form der Festnahme muss verhältnismäßig sein. Die Grenzen der Verhältnismäßigkeit können nicht allgemein bestimmt werden, sondern hängen vom Einzelfall ab.»
Dem 39 Jahre alte mutmaßliche Schleuser wird vorgeworfen, 18 Migranten in einem überladenen Kleinbus illegal nach Deutschland gebracht zu haben. Er war den Angaben der Ermittler zufolge nach Weihnachten bei Berchtesgaden über die Grenze gefahren und wollte die Menschen in der Einfahrt eines Bauernhofs absetzen.
Drei Anwohner bemerkten das und hielten den Verdächtigen fest, bis die Polizei kam. Dabei wurde der 39-Jährige leicht verletzt. Gegen den Mann wurde wegen der Schleusung Haftbefehl erlassen, er kam in U-Haft.