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Haftstrafe nach Mord und Vergewaltigung einer 19-Jährigen

Die Tat erschütterte die Menschen: Eine junge Frau kam am Rande einer Geburtstagsfeier gewaltsam zu Tode. Die Hintergründe der Tat klärte das Gericht hinter verschlossenen Türen auf.
Landgericht Osnabrück
Der Fall um die getötete 19-Jährige wurde am Landgericht Osnabrück verhandelt. © Focke Strangmann/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen hat das Landgericht Osnabrück einen Mann nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen der Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Die Jugendkammer des Landgerichts habe ihn mit dem Urteil auch wegen einer weiteren Vergewaltigung schuldig gesprochen, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen habe, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gerichtsverfahren gegen den angeklagten Deutschen, der zum Zeitpunkt der Ermordung der 19-Jährigen am 5. März 20 Jahre alt war, fand seit Anfang September unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil erging laut Landgericht am Montag.

Das Gericht verhandelte unter Berufung auf das Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil dem Angeklagten auch zwei Taten vorgeworfen wurden, die er als Jugendlicher begangen hatte. Das Landgericht Osnabrück beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Die 19-Jährige aus dem Landkreis Osnabrück war am 5. März schwer verletzt auf einer Wiese an der Schützenhalle in Bramsche-Pente (Kreis Osnabrück) gefunden worden. Trotz der Reanimationsversuche durch Rettungskräfte wurde im Krankenhaus nur noch der Tod der jungen Frau festgestellt. Sie war wie der Verurteilte zuvor Gast einer Geburtstagsparty mit etwa 150 Gästen in der Halle gewesen. Der Verdacht richtete sich damals schnell gegen den 20-Jährigen, der in Untersuchungshaft kam.

© dpa
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