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Schärfere Regeln für Messer? FDP spricht von Symbolpolitik

Änderungen im Waffenrecht könnten aus Sicht der Bundesinnenministerin helfen, Straftaten, bei denen Messer verwendet werden, einzudämmen. Bei einem Koalitionspartner stößt sie damit auf Widerstand.
Pressestatement - Bundesinnenministerin Nancy Faeser
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle
Bundestag
Vor Beginn des Waffenverbots am Hamburger Hauptbahnhof
Messer-Verbot

Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an dem Plan von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Reform des Waffenrechts. Ob es in dieser Wahlperiode noch schärfere Regeln für den Besitz und das Mitführen von gefährlichen Messern geben wird, erscheint daher fraglich. 

«Die Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium sind nicht überzeugend», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, der Deutschen Presse-Agentur. Um die wachsende Messerkriminalität einzudämmen, müssten vielmehr bestehende Verbote stärker kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden, forderte der FDP-Politiker. Er fügte hinzu: «Symbolhafte Rechtsänderungen gehen in die falsche Richtung.»

Angesichts der Zunahme von Messerangriffen will Faeser das Waffenrecht verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie «den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken», kündigte sie in der «Bild am Sonntag» an. In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Am Rande eines Besuchs des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln sagte sie am Montag: «Sechs Zentimeter ist okay. Das ist ein kleines Obstmesser, wenn sie irgendwo unterwegs sind und ein Picknick machen wollen.»

Der Zeitung hatte sie darüber hinaus gesagt: «Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen». Das würde bedeuten, dass künftig die Herstellung, der Erwerb, der Verkauf, das Verwenden und der Besitz solcher Messer verboten wäre. Ausnahmen würde es lediglich geben, wenn jemand ein berechtigtes Interesse habe, erläuterte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums - insbesondere, wenn der Umgang wie bei Jägern in Zusammenhang mit dem Beruf erfolgt, oder wenn es dem Sport dient, beispielsweise beim Segeln oder Bergsteigen. Ein berechtigtes Interesse liege zudem bei Menschen vor, die zweihändig zu öffnende Messer nicht nutzen könnten, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden beziehungsweise dysfunktionalen Hand.

Waffenverbotszonen gibt es bereits in vielen Städten

Weiterhin rief Faeser die Kommunen dazu auf, mehr Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. In Großstädten wie Köln und Hamburg gibt es solche Zonen bereits. Die Länder könnten nach aktueller Rechtslage bereits weitreichende Verbotszonen für Messer an öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr einrichten, sagte Kuhle. Davon sollten sie Gebrauch machen, wenn sie entsprechende Verbote für erforderlich hielten. «Um die wachsende Messerkriminalität einzudämmen, müssen bestehende Verbote stärker kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden», so der FDP-Politiker. 

Auch dürften bei Versammlungen, Veranstaltungen, Volksfesten und anderen Zusammenkünften aus gutem Grund jetzt schon keine Messer mitgeführt werden. Das Führen von Springmessern unterliege zu Recht scharfen Regeln. 

Grüner: Auch Reform würde keine hundertprozentige Sicherheit bringen

Positive Reaktionen zu dem Vorstoß der Ministerin gab es aus den Reihen der Grünen. Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages, sagte, seine Fraktion sei «offen dafür, diesen Weg mitzugehen». Es sei folgerichtig, wenn die Politik hier ein Signal setze. Gleichzeitig müsse man den Menschen «reinen Wein einschenken», und klarmachen, dass auch eine entsprechende Reform «keine hundertprozentige Sicherheit» bringen würde. 

Faeser hatte im Januar 2023 einen Entwurf für die Reform des Waffenrechts erarbeiten lassen. Einen Kabinettsbeschluss dazu gibt es allerdings bislang nicht. Das heißt, die regierungsinterne Abstimmung zu dem Entwurf läuft noch – Ende offen. Vor allem die FDP hatte sich zu einer möglichen Reform mehrfach skeptisch geäußert. Von neuen Regelungen für Messer war in dem Entwurf von 2023 nicht die Rede. 

Die Bundesinnenministerin hatte damals unter anderem eine stärkere Reglementierung von Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen vorgeschlagen. Umfangreicher werden sollte die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz. 

Länder machen Druck

Mit ihrem neuen Vorstoß greift Faeser einen Vorschlag der Länder auf. Der Bundesrat hatte im Juni die Bundesregierung gebeten, in den Beratungen über eine mögliche Gesetzesnovelle ein generelles Verbot von Springmessern zu prüfen, ebenso ein Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter Klingenlänge sowie weitere Einschränkungen beim Führen von Waffen insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. 

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, hält in Bezug auf Messer noch weitreichendere Änderungen für notwendig. «Das Waffenrecht ist sicher eines der Instrumente, um diesen besorgniserregenden Anstieg einzudämmen», sagte der CDU-Politiker. Zusätzlich notwendig seien aber auch verbesserte Kontrollmöglichkeiten in Messerverbotszonen sowie Regelungen zum generellen Waffenführungsverbot bei Menschen, die bereits auffällig geworden seien. Seit nunmehr zwei Jahren verspreche Faeser hier Änderungen, doch die Regierung könne nicht liefern. 

Für die Sicherheit an Bahnhöfen der Deutschen Bahn und der S-Bahnen sind die Bahn und die Bundespolizei zuständig. In U-Bahnen und Bussen sind es hingegen die Betreiber und die jeweilige Länderpolizei. 

Auch bei mehr als jedem zehnten Raub ist ein Messer im Spiel

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen - ein Anstieg um knapp 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch 10,9 Prozent aller Raubdelikte, die 2023 aktenkundig wurden, waren Messerangriffe. Als «Messerangriff» im Sinne der Polizeistatistik zählen Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht dafür nicht aus. 

Redaktionshinweis: Berichtigung der Zusammenfassung mit der Kennung urn:newsml:dpa.com:20090101:240812-930-201307 (Titel: «Schärfere Regeln für Messer? FDP spricht von Symbolpolitik») vom 12.8.24. In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Zahl der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung, bei denen Messer zum Einsatz kamen, sei im vergangenen Jahr um 5,6 Prozent auf 8.951 Fälle gestiegen. Richtig ist: Die Zahl solcher Fälle stieg im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9,7 Prozent auf 8.951 Fälle an. 5,6 Prozent bezeichnet den Anteil der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung im Jahr 2022, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen.

© dpa ⁄ Anne-Beatrice Clasmann, dpa
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