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Naturschutz-Politik: BUND geht in Karlsruhe gegen Ampel vor

Zu Klimaklagen kommt es häufiger. Nun legt ein deutscher Umweltverband erstmals auch Verfassungsbeschwerde ein, um die Bundesregierung zu wirksameren Maßnahmen gegen das Artensterben zu verpflichten.
Bundesverfassungsgericht
Artenschutzkonferenz COP16 beginnt in Kolumbien

Der Umweltverband BUND reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Naturschutz-Politik der Bundesregierung ein. Die entsprechenden Dokumente seien bereits am Dienstagabend bei den Richtern in Karlsruhe eingegangen, teilte der Verband in Berlin mit. Mit der Beschwerde will der Verband die Ampel-Regierung dazu zwingen, ein «umfassendes gesetzliches Konzept» zum Schutz der Artenvielfalt vorzulegen und den Verlust von Arten umgehend zu stoppen. 

Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung sei «noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise» und doch werde zu wenig dagegen unternommen, erklärt der Verband. Es handelt sich laut BUND weltweit um die erste Verfassungsbeschwerde dieser Art. Angeschlossen haben sich auch mehrere Einzelkläger, darunter der bekannte Schauspieler Hannes Jaenicke sowie der Naturschützer Christof Martin. 

Jurist warnt vor «massiven Freiheitseingriffen»

«Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran», erklärte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior. Obwohl Expertinnen und Experten seit Jahren auf diesen Missstand hinweisen würden, komme die Regierung nicht ins Handeln, beklagt sie. Juristisch vertreten werde die Verfassungsbeschwerde wie schon im Falle der Klima-Verfassungsbeschwerden von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB mit Hauptsitz in Würzburg und einer Zweigstelle in Leipzig. 

Auch Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik ist laut BUND als Prozessvertreter in das Verfahren eingespannt. Die Menschheit laufe «in die Katastrophe» und riskiere ihre Existenzgrundlagen, sagt er. Es gehe um Existenzielles, etwa darum, ob Böden weiter fruchtbar seien und Pflanzen weiter bestäubt werden könnten. Wenn wirksamer Naturschutz weiter vertagt werde, könnte er künftig nur noch «mit massiven Freiheitseingriffen machbar» sein, warnt der Jurist und BUND-Landesvorsitzende in Sachsen.

Staatengemeinschaft ringt in Kolumbien um besseren Naturschutz

Seit Montag wird auch international wieder um die Rettung der Artenvielfalt gerungen: Auf der Weltnaturkonferenz im kolumbianischen Cali kommen Verhandler aus aller Welt zusammen, um konkrete Schritte zur Umsetzung eines globalen Naturschutzabkommens auszuarbeiten. Vor zwei Jahren hatten sich rund 200 Staaten im kanadischen Montreal auf 23 Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, verständigt. Beispielsweise wurde vereinbart, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Zudem sollen die Industrieländer bis 2025 jährlich rund 20 Milliarden Dollar für den Schutz der Artenvielfalt bereitstellen.

Deutsche Umweltministerin betont Bemühungen

Zum Auftakt der Konferenz räumte die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) ein, dass die Situation in den vergangenen zwei Jahren «nicht besser geworden» sei. 

Mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde des BUND betonte Lemke, dass sie und ihr Ministerium ebenfalls einen «wirklich dringenden Handlungsbedarf» sähen, den Verlust von Arten aufzuhalten. Sie werde sich in Kolumbien daher für eine «effektive Umsetzung der vor zwei Jahren in Montreal beschlossenen Ziele einsetzen sowie für Maßnahmen der Überprüfung und Kontrolle». Zugleich verwies Lemke darauf, dass die aktuelle Bundesregierung aus ihrer Sicht für den Schutz der Artenvielfalt bereits mehr getan habe als jede zuvor. Ein Beispiel sei etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 mehr als 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Auch versprach sie - wenn auch ohne Zieldatum - die Umsetzung einer Nationalen Biodiversitätsstrategie, um den Artenschutz verbindlich voranzutreiben.

Redaktionshinweis: In einer vorherigen Version war die Kanzlei falsch angegeben. Die exakte Bezeichnung lautet: Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB mit Hauptsitz in Würzburg und einer Zweigstelle in Leipzig.

© dpa
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