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Überfall auf Neonazis in Ungarn - Verdächtige stellen sich

Ermittler suchen nach einem Überfall auf Rechte in Budapest mit Haftbefehlen nach mehreren Verdächtigen. Die mutmaßlichen Linksextremisten sind untergetaucht - bis jetzt.
Bundesanwaltschaft
Überfall auf Rechte in Budapest: Verdächtige stellen sich

Fast zwei Jahre nach einem Angriff mutmaßlicher Linksextremisten auf Neonazis in Budapest haben sich sieben Beschuldigte den deutschen Behörden gestellt. Laut einer Erklärung ihrer Anwälte erfolgte dies «freiwillig, trotz drohender Auslieferung», um sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. 

Die sieben Beschuldigten im Alter von 21 bis 27 Jahren sollen ab heute in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, wie die Leipziger Rechtsanwältin Giulia Borsalino in Berlin bei einer Pressekonferenz erklärte. Sie hatten sich demnach zuvor bei der Polizei beziehungsweise Justiz gemeldet; jeweils zwei von ihnen in Köln, Kiel und Bremen, eine Beschuldigte in Hamm. 

Beschuldigte sollen beim «Tag der Ehre» Neonazis angegriffen haben

Gegen die untergetauchten Beschuldigten bestehen deutsche und europäische Haftbefehle. Ihnen wird nach Angaben der Verteidiger vorgeworfen, an den Angriffen auf deutsche, polnische und ungarische Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden «Tag der Ehre», bei denen mehrere Menschen verletzt wurden, einige auch schwer. 

Die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass gegen sechs der sieben Personen, die sich am Montag gestellt hatten, Haftbefehle der Karlsruher Behörde vorliegen. Ihnen werde die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Kritik an eiliger Abschiebung von «Maja»

Der Fall einer weiteren Beschuldigten in dem Verfahren hatte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen gesorgt: Die in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als «Maja» bekannt ist.

«Maja» wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät. Bis heute sorgt die eilige Auslieferung für Kritik. 

Ungarn halte die abgegebenen Garantien nicht ein, sagte «Majas» Verteidiger Sven Richwin in Berlin. Die Beschuldigte sei in Isolationshaft, sie sei lange rund um die Uhr per Videoüberwacht worden. 

Verteidigung: menschenunwürdige Haftbedingungen

Unter Verweis auf das «rechtsautoritäre ungarische Regime» und «menschenunwürdige Haftbedingungen» in Ungarn forderten die Verteidiger, die sieben «jungen Antifaschisten» nicht auszuliefern. Sie forderten die Bundesanwaltschaft auf, das Strafverfahren in Deutschland zu führen - und damit eine Auslieferung zu verhindern. 

Die Verteidiger sehen in einer Auslieferung «einen Verstoß gegen grund- und menschenrechtliche Vorgaben». Ihren Mandanten drohe in Ungarn eine Verurteilung zu einer «überlangen Haftstrafe» von bis zu 24 Jahren, das dortige Verfahren genüge rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht, die Haftbedingungen seien menschenunwürdig. In Leipzig wurde für den Abend zu einer Demonstration als Zeichen der Solidarität aufgerufen. 

Eindringlicher Appell der Eltern

«Unsere Kinder setzen heute ein starkes Zeichen, welches ihren Willen zur Deeskalation deutlich ausdrückt», sagte die Mutter einer der Beschuldigten. Die Eltern nannten ihre Namen nicht öffentlich und appellierten, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. «Wir erwarten von den Justizministerien in Bund und Ländern, dafür zu sorgen, dass es zu keinen Auslieferungen kommt», forderten drei Mütter stellvertretend für die Eltern bei einer Pressekonferenz in Berlin. 

Laut Verteidigung hatten die sieben Beschuldigten, die sich gestellt haben, vor einem halben Jahr die Bundesanwaltschaft kontaktiert. Sie hätten zugesichert, sich zu stellen, wenn ihnen zugesichert wird, dass auf eine Auslieferung nach Ungarn verzichtet wird - vergeblich.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version hieß es im letzten Satz des Textes «Bundesgerichtshof». Korrekt ist: «Bundesverfassungsgericht»

© dpa
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