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Wespennester entfernen lassen: So finden Sie Fachleute

Ein Wespennest am Haus ist für viele Menschen eine beunruhigende Vorstellung. Entfernt werden dürfen die Nester aber nur in besonderen Fällen - und nur von Fachleuten. Doch wie findet man die?
Ein Wespennest wird zur Umsiedlung abgetrennt
Eine Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss fachgerecht durchgeführt werden. © Matthias Merz/dpa/dpa-tmn

Sie haben ein Wespen- oder ein Hornissennest am Haus? Auch wenn die meisten Arten harmlos sind, kann das für ein ungutes Gefühl sorgen. Eine Umsiedlung ist dennoch nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel wenn Kinder oder allergische Personen gefährdet sind. 

Auch dann sind allerdings Fachleute gefragt, Laien dürfen die Nester nicht entfernen. Und Verstöße gegen die Tier- und Artenschutzvorschriften können teuer werden. Bei Hornissen etwa drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. 

Sie gibt Tipps, wie man im Fall der Fälle die passenden Experten findet:

  • Eine geschützte Berufsbezeichnung für Schädlingsbekämpfer gibt es nicht. Sie können sich aber an Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer, örtlich zuständige Handwerkskammern sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter wenden. Sie helfen demnach bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.
  • Mieterinnen und Mieter können ihre Hausverwaltung ansprechen, die ihnen Adressen von Schädlingsbekämpfern aus Ihrer Nähe nennen oder diese direkt beauftragen kann.
  • Achten Sie auf den Preis: «Uns sind Fälle bekannt, wo unseriöse Schädlingsbekämpfer zwischen 500 und 800 Euro für schlecht durchgeführte Einsätze verlangt haben», so Tiark Thurow, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine Umsiedlung durch Fachleute kostet den Verbraucherschützern zufolge je nach Fall und Aufwand zwischen etwa 100 bis 250 Euro. Die Beratung ist dabei häufig kostenlos. 
  • Die Verbraucherschützer empfehlen außerdem, keine Vorkasse zu leisten und sich bei der Zahlung der Rechnung nicht unter Druck setzen zu lassen. Zahlungspflichtig sind Sie üblicherweise erst 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten und nach dem Erhalt einer nachvollziehbaren Rechnung.

© dpa
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