Kaum will man am Wochenende mal in Ruhe ausspannen, schallt plötzlich laute Musik von den Nachbarn herüber. Oder man wird früh morgens davon geweckt, dass der Nachbar ausgerechnet jetzt Löcher in die Wand bohren muss. Konzentriert im Homeoffice arbeiten? Von wegen! Kinder machen aus der Wohnung im Obergeschoss einen Bolzplatz oder der Fernseher des schwerhörigen Nachbarns schallt so laut, dass man jedes Wort versteht.
Lärm von den Nachbarn kann ganz schön nerven. Aber ab wann hat man überhaupt das Recht, sich zu beschweren? Und ab wann kann man sogar die Polizei verständigen oder die Miete mindern? Viele Situationen sind nicht so eindeutig.
Als ersten Schritt sollte man natürlich immer erstmal das Gespräch suchen. Doch wenn der Nachbar uneinsichtig ist, kann es schwierig werden. Was tun, wenn die Nachbarn nerven?
Ruhezeiten müssen eingehalten werden
Im Mietrecht sind Ruhezeiten festgelegt. Solange im Mietvertrag und den Hausregeln nichts anderes steht, gelten diese Ruhezeiten für jede Mietwohnung. Zwischen 13 bis 15 Uhr und zwischen 20 bis 7 Uhr darf nur Zimmerlautstärke herrschen. Außerdem gilt zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen ist darüber hinaus den ganzen Tag Ruhe einzuhalten. Normale Wohngeräusche, insbesondere von Kindern, sind aber hinzunehmen. Erst von älteren Kindern - etwa ab 11, 12 Jahren - kann eine gewisse Rücksichtnahme verlangt werden.
Was als normal gilt, darüber wurde schon oft vor Gericht verhandelt. So wurde von einem Gericht zum Beispiel festgelegt, dass Duschen und Baden auch nachts erlaubt sind, aber nicht länger als eine halbe Stunde.
Was tun, wenn die Nachbarn Lärm machen?
Wenn der Nachbar eindeutig zu laut ist, hat man das Recht, sich zu beschweren. Das Gespräch suchen und freundlich auf den Lärm hinweisen, ist da die erste Wahl - zumindest ein netter Zettel im Briefkasten sollte es sein. Wenn ein Nachbar aber wiederholt und uneinsichtig immer wieder Lärm macht, kann man als Mieter weitere Schritte in Erwägung ziehen. Zuerst sollte man den Vermieter informieren, der kann die lauten Mieter ermahnen und bei ständiger Ruhestörung sogar kündigen. Wenn der Vermieter allerdings auch nichts unternimmt, hat man noch die Möglichkeit einer Mietminderung. Denn Lärm kann einen erheblichen Wohnmangel darstellen. Darüber sollte man sich aber genau informieren, zum Beispiel beim Mieterschutzbund.
Wenn man sich durch wiederholten Lärm in den eigenen vier Wänden eingeschränkt fühlt und der Nachbar trotz Gespräch nichts an seinem Verhalten ändern, sollte man ein Lärmprotokoll aufsetzen und genau dokumentieren, wann genau man wie durch seine Nachbarn gestört wurde. Dieses Protokoll kann man dem Vermieter bei Beschwerde oder Beantragung einer Mietminderung vorlegen. Helfen können da auch die Aussagen anderer Nachbarn, die sich ebenfalls vom Lärm gestört fühlen. Unternimmt der Vermieter nichts, kann man mit dem Protokoll auch zur örtlichen Dienststelle der Polizei gehen und sich informieren lassen.
Was für Lärm muss man ertragen und worüber darf man sich beschweren?
Wenn jemand im Haus viel zu laut Musik hört, ist die Sache eindeutig. Dann hat man das Recht, sich zu beschweren und im schlimmsten Fall sogar die Polizei zu rufen. Anders sieht es bei "normalen" Wohngeräuschen aus. Die muss man in der Regel ertragen. Dazu gehört auch der Lärm, den Kinder machen. Nimmt der Kinderlärm allerdings ein extremes Ausmaß an, kann man sich auch beschweren. Auch gelegentliches Bellen von Hunden oder Kreischen von Papageien ist, sofern diese laut Mietvertrag im Haus erlaubt sind, hinzunehmen. Dauert Hundegebell aber länger als zehn Minuten am Stück bzw. 30 Minuten am Tag an und kommt oft in der Nacht vor, ist das hingegen ein Grund zur Beschwerde. Ähnlich ist es zum Beispiel bei der Benutzung von elektronischen Geräten wie Waschmaschinen und Staubsaugern. Während der Ruhezeiten sind nur leise Geräte erlaubt; wenn der Nachbar also ständig nachts Wäsche wäscht, ist es in Ordnung, ihn zu ermahnen.
Auch am Wochenende sind die im Mietvertrag oder im Mietrecht festgelegten Ruhezeiten einzuhalten! Ein Zettel im Treppenhaus, mit dem man auf eine Party hinweist, ist kein Freifahrtschein. Viele Nachbarn drücken natürlich mal ein Auge zu, wenn es sich um eine Ausnahme handelt - doch auch mit "Vorwarnung" hat man das Recht, sich zu beschweren bzw. die Feiergäste zu Zimmerlautstärke zu ermahnen.
Und wie ist es bei Musikinstrumenten? Oder anderen lauten Hobbys?
Ertragen muss man auch, wenn der Nachbar ein Musikinstrument spielt und man es in der eigenen Wohnung hört. Denn die Lautstärke vieler Instrumente lässt sich nicht einstellen. Das gilt insbesondere bei Berufsmusikern oder Musiklehrern. Aber auch hier ist die Länge der erlaubten Zeit beim Musizieren bei jedem Instrument individuell begrenzt - so darf man beispielsweise maximal drei Stunden pro Tag Klavier spielen oder zwei Stunden Saxophon, am Wochenende weniger. Übt das Kind von oben also täglich eine Stunde Blockflöte, muss man das ertragen, auch wenn es schrecklich schief klingt. Musiklehrer und Berufsmusiker müssen sich Hausmusik bzw. Musikunterricht in der Wohnung vom Vermieter zunächst erlauben lassen und dürfen ihre Instrumente dann auch länger spielen - die Nachtruhe gilt es natürlich trotzdem einzuhalten
Allgemein gilt ein Richtwert von 40 bis 50 dB tagsüber und nachts ein Wert von 30 dB. Das betrifft übrigens auch alle anderen Geräusche, die normalerweise auftreten, wenn Menschen in ihrer Wohnung leben. Dazu gehört auch lauter Sex. Wird es allerdings zu laut, handelt es sich um Ruhestörung und man kann sich auch beschweren. In extremen Fällen wurden Mieter sogar schon wegen ihres viel zu lauten Liebesspiels gekündigt.
Instrumente, die man üblicherweise mit Verstärker nutzt, wie z.B. E-Gitarren, kann man natürlich auch mit Kopfhörern spielen. Viele Vermieter weisen auch darauf hin. Selbiges gilt natürlich auch für den viel zu lauten Fernseher des schwerhörigen Nachbarns.
Was, wenn das Wohnhaus einfach extrem hellhörig ist?
Ein hellhöriges Haus ist der Albtraum für geräuschempfindliche Menschen. Darf man sich überhaupt beschweren, wenn man in einem hellhörigen Altbau wohnt? Schließlich konnte man beim Einzug damit rechnen. Beschweren darf man sich aber trotzdem. Allerdings nicht über normale Wohngeräusche wie Gehen, spielende Kinder oder Gespräche. Man kann seinem Nachbarn schließlich nicht verbieten, in der eigenen Wohnung umherzulaufen und absolute Stille verlangen; auch Musik in Zimmerlautstärke muss man dulden. Helfen kann es natürlich auch, mit den Nachbarn zu sprechen und im besten Falle gemeinsam Kompromisslösungen zu finden, sollte man bestimmte Geräuschquellen als extrem störend empfinden. Allgemein gelten die Schallschutzregeln beim Erbau des Hauses. Im Altbau muss man also einfach mehr Lärm ertragen. Aber nicht alles muss man hinnehmen: Kommt es durch Baumängel zu ständigem Lärm, kann man klären lassen, ob man die Miete mindern kann.
Manchmal ist es gar nicht so leicht, die Quelle des Lärms zu finden - gerade in hellhörigen Wohnhäusern. In diesem Falle sollte man am besten versuchen, mit allen Nachbarn zu sprechen, bei ständig wiederkehrendem Lärm kann man auch der Vermieter bitten, einen Aushang oder ein Rundschreiben zu erstellen.
Das Argument "In meiner Wohnung darf ich tun, was ich will."
Nicht wenige Nachbarn reagieren empört auf den Hinweis, dass sie zu laut sind. Häufig hört man das Argument, man dürfe - zumindest bis 22 Uhr - in der eigenen Wohnung doch tun und lassen, was man wolle. Doch das stimmt nicht so ganz: Auch tagsüber sollten die Nachbarn nichts oder zumindest wenig aus den anderen Wohnungen im Haus hören. Man darf seine Anlage im Mietshaus also auch nicht um 18 Uhr auf volle Lautstärke aufdrehen. Richtwert sind ca. 50 db, die nicht überschritten werden sollten.
Diese Grenze ist nicht festgelegt, jedoch kann auch ein Wert deutlich unter 50 db als Lärmbelästigung gelten, wenn die Geräuschkulisse sich negativ auf die Psyche einer Person auswirkt und als nicht zumutbar wahrgenommen wird. Das wird meistens ganz individuell entschieden. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass man das Argument, dass man sich in den eigenen vier Wänden außerhalb der Ruhezeiten nichts zu sagen lassen brauche, schnell entkräften kann. In einem Haus mit mehreren Wohnparteien muss man Rücksicht aufeinander nehmen.
Wie bereits erklärt, sieht es in einem sehr hellhörigem Haus etwas anders aus: Hört man den Fernseher der Nachbarn, obwohl sie diesen nur auf Zimmerlautstärke laufen haben, dann können die Nachbarn nichts dafür. Normale Wohngeräusche kann man nicht verbieten und sind hinzunehmen, auch wenn sie beispielsweise im Altbau schnell nervig werden können.
Lärmende Nachbarn: Wann sollte man die Polizei rufen?
Natürlich sollte man immer erst versuchen, sich selbst an die Nachbarn zu wenden und um Ruhe zu bitten. Hören diese jedoch nicht darauf, oder hat man berechtigte Bedenken, dass sie aggressiv werden könnten, kann man die Polizei rufen. Allerdings handelt es sich dabei in der Regel nicht um einen Notfall und man sollte statt der 110 besser direkt beim örtlichen Revier anrufen. Werktags ist zudem das Ordnungsamt zuständig, das man häufig auch online kontaktieren kann.