Von einer Gasheizung auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe umgestiegen? Dann stellt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher oft die Frage: Was tun mit dem noch vorhandenen Gasanschluss? Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Doch nicht jede wird von jedem Gasnetzbetreiber unterstützt - und auch die Kosten können je nach Betreiber stark variieren. Ein Überblick:
Variante 1: Deaktivieren
Der Gasanschluss wird inaktiv geschaltet, Gaszähler und Anschluss bleiben bestehen wie gehabt. Diese Möglichkeit wird laut einer Umfrage der Verbraucherschützer nicht von jedem Netzbetreiber unterstützt. Weil der Anschluss zwar noch vorhanden ist, aber kein Gas mehr abgenommen wird, verlangen viele Netzbetreiber eine Pauschale dafür - im Schnitt um die 100 Euro pro Jahr. Und weil bei dieser Variante weiterhin Gas in der Hausleitung verbleibt, muss der Anschluss zudem weiter gewartet werden.
Variante 2: Stilllegen
Der Gasanschluss wird stillgelegt. Die Leitungen bleiben zwar im Gebäude, werden aber vom restlichen Gas befreit und vom Hauptnetz abgetrennt. Diese Möglichkeit bieten einige Gasnetzbetreiber kostenlos an, bei anderen kostet es hohe drei- oder sogar vierstellige Beträge. Auch bei der Stilllegung verlangen manche Netzbetreiber weiterhin regelmäßige Wartungsarbeiten.
Variante 3: Rückbauen
Der Gasanschluss wird komplett rückgebaut, die Netzanschlussleitung sowie alle Anlagenteile werden ausgebaut. Erneut eine Gasversorgung herzustellen, bedürfte in diesem Fall aufwendiger baulicher Maßnahmen. Die Kosten für den Rückbau decken Netzbetreiber auf unterschiedliche Art und Weise. Entweder sie stellen sie dem Gasanschlussnutzer in Rechnung - im Schnitt kostet das doppelt so viel wie die Stilllegung. Oder: Manche Netzbetreiber legen sie auch ganz oder teilweise auf die Allgemeinheit der Gaskunden um.