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Vorsicht vor versteckten Kosten: Bauverträge genau prüfen

Im Kleingedruckten eines Bauvertrags können sich viele unliebsame Überraschungen verstecken - bedeutet für Bauherren: Zusatzkosten. Die Vereinbarung sollte daher nicht achtlos unterzeichnet werden.
Bau eines Einfamilienhauses
Bauherren sollten bei Vertragsregelungen zu Baustrom und -wasser sowie bei der Organisation und Kostenübernahme von Bautoilette, Bauwagen oder der Entsorgung von Bauabfällen genau hinschauen. © Markus Scholz/dpa-tmn

Wo gebaut wird, geht nichts ohne Strom und Wasser. Doch gerade diesen Selbstverständlichkeiten sollten Bauherren große Aufmerksamkeit schenken, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn immer wieder gebe es in Bauverträgen Regelungen, nach denen Bauherren die Versorgung sicherstellen müssten. Die vermeintlich unscheinbaren Formulierungen lauten etwa «bauseits» oder «auf Ihrem Grundstück». Wer einen solchen Vertrag achtlos unterzeichnet, muss damit rechnen, ungeplant hohe Kosten zu tragen - insbesondere dann, wenn die Anschlüsse erst noch gelegt werden müssen.

Denn bevor die Bauarbeiten beginnen können, müssten dann zunächst provisorische Verbindungen zu nahe gelegenen Hydranten oder Stromkästen hergestellt werden. Dafür braucht es zum einen die entsprechenden Genehmigungen von der Kommune und den örtlichen Versorgern und zum anderen einen Fachbetrieb für die Einrichtung.

Regelungen nicht einfach akzeptieren

Doch damit nicht genug. Mitunter heißt es in Bauverträgen laut dem VPB auch pauschal: «Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.» Damit läge nicht nur die Einrichtung in den Händen der Bauherren, sondern auch die Zahlung der Verbrauchskosten. Und die können sich summieren - insbesondere dann, wenn in den Wintermonaten gearbeitet wird.

Genau hinschauen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch, wenn es um Organisation und Kostenübernahme von Bautoilette, Bauwagen für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Entsorgung von Bauabfällen geht. All diese Dinge fallen dem VPB zufolge grundsätzlich in die Verantwortung des Bauunternehmens als Arbeitgeber. Anderslautende Passagen im Bauvertrag sollten Bauherren darum nicht einfach hinnehmen.

© dpa
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