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Einliegerwohnung einrichten: Ohne Brandschutz geht es nicht

Der Platz ist da, der Wille auch - dann scheint es womöglich erst mal unkompliziert, eine Einliegerwohnung im Haus unterzubringen. Aber: Bevor Sie loslegen, gibt es einiges zu klären.
Einzimmerwohnung
Eine Einliegerwohnung muss in jedem Fall eine Kochgelegenheit und ein Bad mit WC haben, sodass alle privaten Wohnabläufe möglich sind. © Christin Klose/dpa-tmn

Vielleicht sind die Mieteinnahmen herzlich willkommen, vielleicht suchen Familienmitglieder oder Freunde eine neue Bleibe in direkter Nähe: Hausbesitzer, die darüber nachdenken, eine Einliegerwohnung in ihren vier Wänden unterzubringen, sollten im Kopf behalten, dass deren Ausstattung alle privaten Wohnabläufe ermöglichen muss. Und das unabhängig vom eigenen Haushalt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Die Einliegerwohnung muss also in jedem Fall eine Kochgelegenheit und ein Bad mit WC haben. Außerdem überlegt man sich am besten schon vor einer Abtrennung der Wohnungen, ob die künftigen Mieter der Einliegerwohnung auch Wasch- oder Trockenräume, Abstellflächen oder geteilte Flurbereiche nutzen können. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrags müssen diese Fragen in jedem Fall geklärt werden.

Schall- und Brandschutz muss stimmen

Ob die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort geeignet sind, um eine Einliegerwohnung einzurichten, das sollten private Bauherren am besten von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen. Denn letztendlich befindet sich die Einliegerwohnung zwar unter demselben Dach wie ihr Wohnbereich. Er muss aber eine abgetrennte, in sich abgeschlossene Einheit mit ausreichend Tageslicht werden – in der Regel auch mit eigenem Zugang. Wände und Decken müssen den üblichen Anforderungen an Schall- und Brandschutz genügen. 

Gerade bei Altbauten kann letzteres problematisch werden. Ob und wie sich in solchen Fällen eine Einliegerwohnung einrichten lässt, entscheidet die zuständige Behörde. Je nach Bundesland ist zudem eine Baugenehmigung notwendig, hier kommt es auf die jeweilige Landesbauordnung an. Ähnliches gilt auch für die maximal zulässige Größe der Einliegerwohnung, die meist im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ermittelt wird.

Im Souterrain braucht es Rückstauschutz

Sie möchten Ihr Souterrain zur Einliegerwohnung umrüsten? Dann sollten Sie laut VPB auch daran denken, dass es durch die Lage im kühlen Erdreich vor allem im Sommer zu einem Kondensationsproblem an den Wandflächen kommen kann: Die warme, feuchte Luft in den bewohnten Räumen kondensiert an den kühlen Wänden des Untergeschosses. Die Folge: Auch wenn man ausreichend lüftet, kann sich rasch Schimmel bilden.

Außerdem brauchen Einliegerwohnungen im Souterrain eine fäkalientaugliche Hebeanlage, die sie vor einem Rückstau aus der Kanalisation sichert. Das sei angesichts der sich häufenden Starkregen- und Hochwasserlagen kein Luxus, so der VPB, sondern eine Notwendigkeit.

© dpa
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