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Was Sie beim Urlaub mit Hund nicht vergessen sollten

Wer mit dem Hund verreist, muss auch für den Vierbeiner packen, das Lieblingsspielzeug etwa. Doch bei Urlaub außerhalb Deutschlands kommt es vor allem auf ein Dokument an.
Ein Hund hält den Kopf aus einem Autofenster
Urlaubsplanung mit Hund: Für eine sorgenfreie Reise sollten Impfungen, Mikrochip-Registrierung und hundefreundliche Unterkünfte beachtet werden. © Robert Günther/dpa-tmn

Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren? Dann sollten das gewohnte Futter des Vierbeiners und der vertraute Hundekorb mit ins Gepäck. Das, so erklärt es der Deutsche Tierschutzbund, erleichtert es Hunden sich in der unbekannten Umgebung am Urlaubsort schneller wohlzufühlen. 

Ebenfalls mit dabei sein sollten: 

  • eine Wasserflasche für unterwegs
  • Bürste oder Kamm, Spielzeug
  • eine Zeckenzange 
  • eine Erste-Hilfe-Tasche mit Wunddesinfektionsmittel und Verbandsmaterialien. 
  • saugfähige Tücher und Kotbeutel. 

Geht es über die Grenze, müssen Sie zudem den EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem die Tollwutimpfung Ihres Hundes vermerkt ist. Diesen Ausweis kann der Tierarzt ausstellen. 

Impfung kann nicht kurzfristig nachgeholt werden

Hat Ihr Hund noch keinen gültigen Impfschutz, kommt bei einer kurzfristigen Reisebuchung nur ein Ziel innerhalb Deutschlands infrage. «Die gültige Tollwutimpfung ist für einen Grenzübertritt – genauso wie die Kennzeichnung per Mikrochip - gesetzlich vorgeschrieben», erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Deswegen braucht man hier mehr Vorlauf.

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss eine Erstimpfung des Tieres mindestens 21 Tage vor einem Grenzübertritt innerhalb der Europäischen Union erfolgt sein. Wichtig: Die Impfung darf demnach nicht stattfinden, bevor der Mikrochip angebracht wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Tollwutschutzimpfung eindeutig dem Tier zugeordnet werden kann.

Bringen Sie außerdem in Erfahrung, ob und wo an Ihrem Reiseziel Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Denn laut BMEL kann das je nach Land variieren. Informieren können Sie sich bei den jeweiligen Botschaften und ansässigen Touristenauskünften.

© dpa
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