Kinder sind wichtig für die Gesellschaft - in ihren Händen liegt unsere Zukunft. Aber Kinder kosten auch eine Menge Geld. Darum unterstützt der Staat Eltern mit zahlreichen finanziellen Maßnahmen. Die bekanntesten sind vermutlich das Kindergeld und die Alternative dazu: der Kinderfreibetrag.
Doch wo liegt der Unterschied? Wer profitiert wovon? Wie bekomme ich das Geld und welche Rolle spielt das Finanzamt? Hier gibt es die Antworten.
Wer bekommt Kindergeld?
«Grundsätzlich haben alle Eltern minderjähriger Kinder – also Kinder unter 18 Jahren – Anspruch auf Kindergeld», sagt Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das gilt auch für Pflege- und Adoptivkinder.
«Möglich ist auch, dass Groß- oder Stiefeltern das Geld bekommen, wenn der Enkel oder das Stiefkind mit in ihrem Haushalt lebt oder sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind», sagt Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest. Bei getrenntlebenden Eltern erhält nur einer von beiden das Kindergeld – entscheidend dafür ist, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt.
Doch das Geld fließt nicht automatisch. Nach der Geburt des Kindes müssen Eltern die Familienkasse über ihren Familienzuwachs informieren. Dort stellen sie einen Antrag und legen den Geburtsschein des Kindes vor - und zwar am besten zeitnah. «Das Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt», sagt Isabell Pohlmann. Wer sich zu spät kümmert, bekommt das Geld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Seit 2023 gibt es pro Kind und Monat 250 Euro. Früher war das Kindergeld gestaffelt, ab dem dritten Kind gab es mehr. 2023 wurde die Staffelung gestrichen und das Kindergeld deutlich angehoben. «Für eine Familie mit zwei Kindern sind das nun 744 Euro jährlich mehr», sagt ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es Freibeträge. Sie reduzieren das steuerpflichtige Einkommen, sorgen bei Inanspruchnahme also dafür, dass Familien weniger Steuern bezahlen müssen. Da gibt es zum einen den Kinderfreibetrag, seit diesem Jahr in Höhe von 6384 Euro, und zum anderen den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der 2928 Euro beträgt. Diese Freibeträge gelten für jedes Kind und werden regelmäßig neu bestimmt.
«Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen sogenannten Existenzminimumbericht vor», sagt der Ministeriumssprecher. «Der aktuelle wurde Ende 2022 vorgelegt und prognostiziert das steuerlich freizustellende Existenzminimum.» Für 2024 sind es eben in Summe die 9312 Euro pro Kind und Jahr.
Wem steht der Freibetrag zu?
Welcher Elternteil sich den Freibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, hängt mit zwei Dingen zusammen: dem Familienstand und der Steuerklasse. Wer verheiratet ist und in Steuerklasse vier abrechnet, der kann sich die Freibeträge hälftig aufteilen. Wenn ein Ehepartner in Steuerklasse drei, der andere in Steuerklasse fünf veranlagt ist, werden die gesamten Freibeträge bei dem Partner mit der Steuerklasse drei berücksichtigt.
Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende teilen sich in der Regel den Kinderfreibetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind beziehungsweise die Kinder bei der Mutter oder beim Vater leben. «Kommt ein Elternteil allerdings seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nach oder ist nicht unterhaltspflichtig», sagt Steffen Gall, «dann werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in voller Höhe dem betreuenden Elternteil angerechnet.»
Eine Übertragung von Kinderfreibeträgen ist möglich, wenn zum Beispiel ein Elternteil mehr Unterhaltspflichten übernimmt, oder das Kind bei den Stief- oder Großeltern lebt. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, gilt das auch für den Ausbildungsfreibetrag.
Alleinerziehenden steht darüber hinaus auch noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. «Dieser liegt 2024 bei 4260 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 240 Euro», sagt Steffen Gall.
Kann man Kindergeld und Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich gilt: Man bekommt nicht beides, sondern entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt verrechnet die Maßnahmen im Rahmen der Steuererklärung miteinander. Dafür müssen die Eltern für jedes Kind die Anlage K ausfüllen. Den Rest macht das Finanzamt.
«Dort findet die Günstigerprüfung statt», sagt Isabell Pohlmann. Dabei werde geprüft, ob der Familie das Kindergeld oder die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung mehr Entlastung bringt, erläutert sie. Zur Orientierung: In diesem Jahr müssen verheiratete Eltern zusammen rund 85.000 Euro verdienen, damit der Steuervorteil größer ist als die Auszahlung des Kindergeldes.
Wie lange gibt es Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag gibt es längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit einer Behinderung. Tritt eine solche vor dem 25. Geburtstag ein, gibt es die staatliche Unterstützung lebenslang.
Damit die Unterstützung ab dem 18. Geburtstag nicht wegfällt, müssen Eltern nachweisen, dass sich ihr Kind zum Beispiel noch in der Ausbildung befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet. Auch wenn ihr Sprössling ein freiwilliges soziales Jahr macht oder eine kurze Pause innerhalb der Ausbildung, bekommen die Eltern weiter Kindergeld oder die Freibeträge. Für das Kindergeld muss dann aber ein neuer Antrag gestellt werden.