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Cas veröffentlicht Entscheidung im Streit um Turn-Medaille

Kein Bronze, Bronze, kein Bronze: Die Wertung im olympischen Bodenturnen ist Tage nach dem Wettkampf noch immer Grund für Emotionen. Zumindest für das Sportgericht Cas ist die Sache eindeutig.
Jordan Chiles
Bei der Siegerehrung hatte Jordan Chiles (r) ihre Medaille noch - das Internationale Sportgericht entschied, zu Unrecht. © Marijan Murat/dpa

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat die Begründung im Streit um die olympische Bronzemedaille im Turnen veröffentlicht und sich gegen die Kritik aus den USA gewehrt. Jordan Chiles hat demnach keine Chance mehr auf den Podestplatz im Bodenturnen, den sie in Paris noch mit ihrer Teamkollegin Simone Biles bejubelt hatte. Der Cas entschied, dass der Protest des US-Turnverbands zu spät kam und Bronze deswegen der Rumänin Ana Barbosu zusteht. «Das Panel möchte darauf hinweisen, dass es seine Aufgabe ist, auf Grundlage der Gesetze und Beweise zu urteilen und beide sind in diesem Fall glasklar», hieß es. 

Bei der Boden-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert. 

Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim Cas ein mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich das Cas an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. 

Zuletzt hatte der US-Turnverband neues Videomaterial eingereicht, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Der Cas darf sich nach Angaben des Verbandes aber gar nicht mehr mit nachträglich eingereichten Beweisen beschäftigen. Der US-Verband hatte sich offengehalten, den Fall vor das Schweizer Bundesgericht zu bringen.

© dpa
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