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Streitthema: Dichtwand gegen Wasserverlust und Verschmutzung

Der Streit um ein Wasserschutzprojekt der Leag geht weiter. Stein des Anstoßes ist eine unfertige Dichtwand am Tagebau Welzow Süd. Umweltverbände haben gegen eine erteilte Gewässernutzung geklagt.
Braunkohleabbau in der Lausitz
Abraumhalden und ein Absetzer sind im Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) zu sehen. © Patrick Pleul/dpa

Eine durch den Tagebaubetreiber Leag nicht fertig gebaute Dichtwand zum Wasserschutz sorgt weiter für Streit zwischen Landesbergbauamt und Umweltverbänden. Umweltschützer sehen Probleme wie Wasserverlust und Verschmutzung durch den Tagebaubetrieb in Welzow-Süd und gehen gerichtlich gegen die Erteilung der Gewässernutzung durch das Landesbergbauamt (LGBR) vor. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück. LGBR-Präsident Sebastian Fritze sagte der Deutschen Presse-Agentur, «ein Problem für die Region, die Bergbausanierung und für den Wasserhaushalt ist dort für mich erst einmal nicht ableitbar».

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine durch den Tagebaubetreiber Leag bisher nicht fertig gebaute 100 Meter tiefe Dichtwand, die verhindern soll, dass das Wasser aus der Lausitzer Seenkette in den noch aktiven Tagebau strömt. Die Wand ist seit 2010 im Bau und soll eine Länge von 10 Kilometern haben. Eigentlich sollte sie seit 2022 fertig sein. Nach einer Havarie im Januar 2023 wurden die Arbeiten ausgesetzt. Laut Leag ist die Dichtwand aktuell zu 70 Prozent gebaut. Der Abschluss der Bauarbeiten soll bis 2030 erfolgen.

BUND sieht Wasserverschmutzung und Wasserverlust

Der BUND argumentiert, eine wasserrechtliche Erlaubnis vom Dezember 2022 setze eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Er ist deshalb vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gezogen. Die Entscheidung der Behörde berücksichtige weder die Verschmutzung von Millionen von Litern Wasser in der Region, noch, dass der Tagebau die Klimakrise weiter verschärfe, hieß es zur Klage. Diese wird von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt. Die Seen sollen durch die Wand vor Wasserverlust, das Grundwasser soll vor Verschmutzung geschützt werden. Dieser Schutz bestehe bis heute nicht, argumentieren die Umweltschützer. Seit dem Jahr 2018 seien etwa 130 Millionen Kubikmeter Wasser unterirdisch aus der Lausitzer Seenkette in den Tagebau abgeströmt und damit dem Sanierungsgebiet der Lausitzer Seenkette verloren gegangen. Zudem könne die Verschmutzung des Grundwassers mit Sulfat und Eisenocker ein Problem für die menschliche Gesundheit werden, so BUND und ClientEarth.

LGBR-Präsident Fritze teilt diese Befürchtungen nicht. «Für uns ist das Thema «save», und wenn die Dichtwand nicht funktionieren würde, gebe es auch im Prinzip die Restlochkette nicht», betonte er. Vor Gericht geht es aus seiner Sicht nun um «Formalien». Gleichzeitig räumte er eine mangelhafte Kommunikation bei der Verlängerung der Sonderbetriebspläne ein, die auch den Bau der Dichtwand enthalten. «Das ist uns durch die Lappen gegangen.»

Leag sieht das Seenland geschützt - Ministerium: derzeit kein Handlungsbedarf

Von der Leag hieß es Ende Januar, seit Erreichen des ersten Bauabschnitts im Jahr 2018 werde das Lausitzer Seenland sicher vor einem Wasserentzug durch den Tagebaubetrieb geschützt und die Wasserentnahme auf das geotechnisch erforderliche Mindestmaß reduziert. «Daten aus dem Grundwassermonitoring werden dazu regelmäßig an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als Aufsichtsbehörde und das Landesamt für Umwelt als weitere involvierte Fachbehörde sowie an die LMBV übermittelt.»

Nach der Havarie wurden die Arbeiten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Juni 2023 wieder aufgenommen. Seitdem seien 0,072 km Dichtwand gebaut worden. Im Streit um den nicht abgeschlossenen Bau sieht das Ressort keinen akuten Handlungsbedarf, wie aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. Vom Wirtschaftsministerium heißt es dazu unter anderem, die vom BUND genannte Zahl von 130 Millionen Kubikmeter Wasserverlust könne nicht nachvollzogen werden. Da die Dichtwand nicht unmittelbar an den Ufern der Seen der erweiterten Restlochkette verlaufe, sei im Bereich zwischen Seen und Dichtwand der Abstrom aus den Seen in die Umgebung bereits vorhanden. Die Dichtwand unterbinde den Grundwasserzustrom zum Tagebau aus südlicher/südwestlicher Richtung.

Die grüne Landtagsfraktion begrüßte die Klärung vor Gericht. Beide Seiten hätten ihre Argumente, sagte Fraktionschef Benjamin Raschke. «Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass die Behörden den Bergbaubetreiber zum Nachteil des Wasserhaushaltes, und somit auch der Allgemeinheit, einfach gewähren lassen.»

© dpa
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