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Wasserverschmutzung: Verbände klagen gegen Landesbergbauamt

Die Leag hat eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd. Dagegen klagen nun Umweltverbände. Ihrer Ansicht nach verschleppt das Unternehmen ein Wasserschutz-Projekt.
Tagebau Welzow
Der Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG). © Patrick Pleul/dpa

Umweltverbände haben wegen der Verschmutzung von Wasser in der Lausitz Klage gegen das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingereicht. Demnach hätte das LBGR dem Braunkohlekonzern LEAG keine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd erteilen dürfen. Die Entscheidung der Behörde berücksichtige weder die Verschmutzung von Millionen von Litern Wasser in der Region, noch dass der Tagebau die Klimakrise weiter verschärfe, hieß es am Montag. Unterstützt wird die Klage des BUND Brandenburg von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth.

Den Angaben zufolge hat das LBGR bereits im Dezember 2022 die Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg erteilt. Die Erlaubnis setzt eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Die Seen sollen dadurch vor Wasserverlust und das Grundwasser vor Verschmutzung geschützt werden.

Dieser Schutz bestehe bis heute nicht, heißt es von den Umweltverbänden. Die Folgen für den ohnehin schon angespannten Wasserhaushalt in der Region seien fatal: Die Seenkette könne nicht rekultiviert werden. Die Verschmutzung des Grundwassers mit Sulfat und Eisenocker könne ein Problem für die menschliche Gesundheit werden.

Von der Leag hatte es dazu Ende Januar geheißen, seit Erreichen des ersten Bauabschnitts im Jahr 2018 werde das Lausitzer Seenland sicher vor einem Wasserentzug durch den Tagebaubetrieb geschützt und die Wasserentnahme auf das geotechnisch erforderliche Mindestmaß reduziert. «Daten aus dem Grundwassermonitoring werden dazu regelmäßig an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als Aufsichtsbehörde und das Landesamt für Umwelt als weitere involvierte Fachbehörde sowie an die LMBV übermittelt», so der Tagebaubetreiber. Gegen die Entscheidung, die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen, hat der BUND im Februar 2023 Widerspruch eingelegt. Da dieser vom LBGR zurückgewiesen wurde, hat der BUND nun Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

«Wir können uns den Braunkohleabbau keinen Tag mehr leisten. Die Genehmigung der Tagebaue hat den Wasserhaushalt der Lausitz massiv beschädigt. Die Klimakrise wird dies verschärfen. Das LBGR erteilt hier eine Erlaubnis, ohne den Bergbaubetreiber entsprechend in die Pflicht zu nehmen», sagte BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat.

© dpa
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