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Härtefallfonds für SED-Opfer: Buschmann legt Pläne vor

Wer in der DDR aus politischen Gründen im Gefängnis saß oder beruflich Steine in den Weg gelegt bekam, spürt die Folgen womöglich bis heute. Ein Gesetz soll Hilfen verbessern. Doch es gibt Kritik.
Marco Buschmann
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. © Kay Nietfeld/dpa

Für Opfer der SED-Diktatur soll 35 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR ein bundesweiter Härtefallfonds gegründet werden. Einen Gesetzentwurf dazu veröffentlichte Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch. Ebenfalls vorgesehen: Opferrenten für frühere DDR-Häftlinge und beruflich Verfolgte sollen wie die übrigen Renten einmal jährlich zum 1. Juli steigen. Opfer von Zwangsaussiedlungen können einmalig 1500 Euro Entschädigung bekommen.

«Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes nicht nur an, sondern werden die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessern», erklärte Buschmann. Damit werde der Koalitionsvertrag umgesetzt. «Klar ist aber auch, dass wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können.»

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hatte nach ersten Berichten über Buschmanns Pläne bereits Kritik geäußert und erklärt: «An wesentlichen Stellen werden die vom Bundesjustizminister angekündigten Veränderungen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.» So müssten bei der Opferrente auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Zudem müsse es leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen, durch eine sogenannte Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Zupke kritisierte auch die Höhe der möglichen Einmalzahlung auf 1500 Euro.

Buschmann stellte hingegen klar, der Gesetzentwurf sehe für die Geltendmachung gesundheitlicher Folgeschäden keine neuen Erleichterungen vor. Mit einer neuen Gesetzeslage seit Jahresbeginn werde «etwaigen Schwierigkeiten beim Nachweis der Kausalität zwischen politischer Verfolgung beziehungsweise Repressionsmaßnahme und einer Gesundheitsstörung bereits angemessen Rechnung» getragen, erklärte das Justizministerium.

© dpa
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