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Zehntausende Jugendliche von Kommunalwahl ausgeschlossen

Über das EU-Parlament dürfen 16- und 17-Jährige mitbestimmen. Beim Parlament ihrer Heimatgemeinde haben sie kein Mitspracherecht. Die Grünen werben erneut für eine Änderung - und für noch mehr.
Wahlurnen in Rheinland-Pfalz
Ein Wahlhelfer baut in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle die Wahlurnen ab. © Thomas Frey/dpa

Rund 68.400 Jugendliche in Rheinland-Pfalz dürfen am 9. Juni bei der Europawahl ihr Kreuz machen, nicht aber bei den Kommunalwahlen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums in Mainz auf eine kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Die regierungstragenden Ampel-Fraktionen würden das gerne ändern, brauchen für die notwendige Verfassungsänderung aber die Stimmen der oppositionellen CDU. Und diese hat das bereits mehrfach abgelehnt. Das gilt auch für die Landtagswahl 2026. Davon betroffen sind nach aktuellem Stand laut Innenministerium rund 63.600 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren.

Der jugendpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Fabian Ehmann, kritisierte: «Die heutige Jugend zeigt sich bestens informiert, hoch engagiert und politisch gebildet. Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht ist daher falsch.» Junge Menschen sollten vielmehr stärker in die demokratische Willensbildung einbezogen werden. Die Fraktionsvorsitzende, Pia Schellhammer, ergänzte: «Wir werben weiter für eine Verfassungsänderung auf Landesebene.» Denn es seien «gerade die Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen».

Schellhammer hat aber nicht nur die Jugend im Blick: «Alle hier lebenden Menschen ausländischer Herkunft sollten an Kommunalwahlen teilnehmen können», forderte sie. «Durch die Mitwirkung an demokratischen Prozessen vor Ort tragen wir zugleich zu einer gelingenden Integration bei.» In Rheinland-Pfalz leben der Antwort aus dem Innenministerium zufolge derzeit rund 258.600 Menschen aus sogenannten Drittstaaten, also weder EU noch europäischer Wirtschaftsraum, die mindestens 18 Jahre alt sind. EU-Bürger dürfen zwar bei den Kommunalwahlen abstimmen, nicht aber bei der Landtagswahl. Dies werde 2026 nach derzeitigem Stand rund 199.800 Menschen betreffen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger, formulierte es so: Die Begründung dafür, das Wahlrecht bestimmten Personenkreisen vorzuenthalten, falle bei den 16- und 17-Jährigen immer schwerer. «Viele Bundesländer sind bereits zu diesem Schluss gekommen und erlauben Jugendlichen die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen. Diesem Beispiel sollten wir folgen.»

© dpa
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