Durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab diesem Donnerstag gilt, rechnet das Land NRW mit einem Anstieg der Einbürgerungen. Um das erwartete Plus der Anträge bewältigen zu können, setze das Flucht- und Integrationsministerium in NRW unter anderem auf die Digitalisierung der Abläufe, teilte das Haus auf dpa-Anfrage mit.
Künftig sollen Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, online einen digitalen Einbürgerungsantrag stellen können. Das habe das Potenzial, Verwaltungsprozesse in den Behörden zu vereinfachen und Mitarbeiter in ihrer Arbeit zu unterstützen, sagte eine Ministeriumssprecherin. Bisher werde ein solcher Dienst bereits in Bielefeld, Düren und Unna genutzt. Das bundesweite Rollout werde nun unter Federführung von NRW durchgeführt.
Einbürgerungsanspruch schon nach fünf oder drei Jahren
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnissen oder ehrenamtliches Engagement.
Außerdem wird Mehrstaatigkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging. Ausgenommen davon waren Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten bisher schon die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
Paul: Doppelte Staatsbürgerschaft bereits gelebte Praxis
Die vermehrte Entscheidung für eine doppelte Staatsbürgerschaft sei bereits gelebte Praxis und schon jetzt sei über die Hälfte der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit vollzogen worden, sagte NRW-Familien- und Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne). «Das neue Gesetz macht dies aber nun zum Regelfall und leistet damit auch einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie für Behörden und Einbürgerungswillige.»
Ihr Ministerium erklärte, dass die aktuellen Gesetzesänderungen in den Bezirksregierungen vorgestellt und den Einbürgerungsbehörden Hilfestellungen bei der rechtlichen Umsetzung an die Hand gegeben worden seien. Neben gezielten Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden sollen demnach auch zusätzliche Stellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden finanziert werden.
2023 Anstieg der Einbürgerungen in NRW
Auch wenn bisher noch keine Zahlen aus 2024 vorliegen, lassen die Daten aus dem vergangenen Jahr bereits einen Anstieg der Einbürgerungen im bevölkerungsreichsten Bundesland erkennen. So gab es im Jahr 2023 in NRW insgesamt 51.187 Einbürgerungen. Im Jahr 2022 wurden 40.824 Personen eingebürgert. Damit seien im vergangenen Jahr 25,4 Prozent mehr Personen als im Vorjahr eingebürgert worden, teilte das Ministerium mit.
«Zuwanderung hat gerade in NRW eine lange Geschichte. Der Wiederaufbau und der wirtschaftliche Aufschwung wären ohne Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland nicht möglich gewesen», betonte Grünen-Politikerin Paul. Nicht zuletzt die Staatsbürgerschaft sei ein Bekenntnis zur neuen Heimat. «Auch wir als Gesellschaft bekennen uns mit der Einbürgerung zu den Menschen, die hier teilhaben und mitgestalten wollen», so Paul.