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Gucci-Bande: Fünfeinhalb Jahre für Intensivtäter

Vor fünf Jahren sorgte die Gucci-Bande über Wuppertal hinaus für Aufsehen. Nun wurden zwei der Intensivtäter erneut verurteilt. Es ging um Zuhälterei und minderjährige Prostituierte.
Landgericht Wuppertal
Jugendliche Intensivtäter wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger verurteilt. © Jan-Philipp Strobel/dpa

Zwei 19-Jährige, die vor fünf Jahren als jugendliche Intensivtäter der Gucci-Bande für Aufsehen sorgten, sind erneut verurteilt worden. Einer von ihnen erhielt fünfeinhalb Jahre Haft als Jugendstrafe wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Er wurde auch wegen schwerer Zwangsprostitution schuldig gesprochen. 

Ein gleichaltriger Mitangeklagter muss dem Urteil des Landgerichts Wuppertal zufolge für drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Ein dritter Angeklagter kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon, wie eine Gerichtssprecherin berichtete. Die minderjährigen Mädchen hätten sich tatsächlich ganz überwiegend freiwillig prostituiert, stellte das Gericht fest. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Vor fünf Jahren hatte die sogenannte Gucci-Bande in Wuppertal für Aufsehen gesorgt. Jugendliche Intensivtäter schlugen und traten damals auf einen 70 Jahre alten Rentner ein, der zum Dauer-Pflegefall wurde. Im Herbst vergangenen Jahres starb er an den Folgen der Tat. Die Jugendlichen hatten sich nach einem Rap-Song («Gucci Gang») benannt.

Zwei der einstigen Banden-Mitglieder von damals sollen inzwischen mit einem 21-Jährigen, der vergleichsweise wenig Straftaten auf dem Konto hat, als Zuhälter mit der Prostitution von 14 bis 16 Jahre alten Mädchen Geld verdient haben. Fünf Mädchen sollen dabei tatsächlich angeschafft haben, ein sechstes Mädchen hatte sich dazu bereits bereit erklärt. 

Prostituiert haben sollen sich die Mädchen zumeist in der Wohnung eines der Angeklagten, aber auch in einem Hotel. Die Kontakte zu den Freiern sollen über eine Onlineplattform zustande gekommen sein. Laut Anklage wurden die Mädchen angewiesen, sich den Freiern gegenüber als 18 Jahre alt und damit volljährig auszugeben. Ermittlungen gegen die Freier gibt es deswegen nicht. Die beiden Intensivtäter waren bei einem Teil der Taten noch selbst minderjährig.

© dpa
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