Zwei 19-Jährige, die als jugendliche Intensivtäter und Teil der Gucci-Bande für Aufsehen sorgten, sollen als Zuhälter minderjähriger Prostituierter aufgetreten sein. Seit Donnerstag stehen insgesamt drei Angeklagte vor dem Wuppertaler Landgericht, das aber noch vor Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit ausschloss.
Dies wurde nicht nur damit begründet, dass die Angeklagten selbst zur Tatzeit teilweise noch minderjährig waren, sondern auch mit dem Schutz der minderjährigen Opfer, die am Donnerstag als Zeuginnen aussagen sollten.
Tod eines Rentners
Vor fünf Jahren hatte die sogenannte Gucci-Bande in Wuppertal für Aufsehen gesorgt. Jugendliche Intensivtäter schlugen und traten damals auf einen 70 Jahre alten Rentner ein, der zum Dauer-Pflegefall wurde und an den Folgen der Tat im Herbst vergangenen Jahres starb. Die Jugendlichen hatten sich nach einem Rap-Song («Gucci Gang») benannt.
Zwei der einstigen Banden-Mitglieder von damals sollen inzwischen mit einem 21-Jährigen, der vergleichsweise wenig Straftaten auf dem Konto hat, als Zuhälter mit der Prostitution von 14 bis 16 Jahre alten Mädchen Geld verdient haben. Fünf Mädchen sollen dabei tatsächlich angeschafft haben, ein sechstes Mädchen hatte sich dazu bereits bereit erklärt. Die drei Angeklagten müssen sich nun wegen einer Vielzahl von Fällen der Zuhälterei und der Zwangsprostitution verantworten.
Anzeichen für Zwangsprostitution
Anfangs sei die Prostitution auf Wunsch der Mädchen geschehen, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht aber auch Anzeichen für Zwangsprostitution, denn aussteigen konnten die Jugendlichen so einfach wohl nicht. «Freiwillig entschließen heißt nicht, freiwillig die ganze Zeit mitzumachen», hatte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Vorfeld des Prozesses gesagt. «Wir gehen davon aus, dass zumindest ein Teil der Mädchen irgendwann aussteigen wollte und dann mit recht ruppigen Methoden dazu gebracht worden ist, weiterzumachen.»
Prostituiert haben sollen sich die Mädchen zumeist in der Wohnung eines der Angeklagten, aber auch in einem Hotel. Die Kontakte zu den Freiern sollen über eine Onlineplattform zustande gekommen sein, auf der die Jugendlichen angeboten worden seien. Laut Anklage wurden sie angewiesen, sich den Freiern gegenüber als 18 Jahre alt und damit volljährig auszugeben. Ermittlungen gegen die Freier gibt es deswegen nicht.
Die Angeklagten müssen sich darüber hinaus auch wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Aus ungeklärter Ursache sollen sie sich in einen Streit eingemischt und einen Mann dabei mit einem Messer und Flaschen schwer verletzt haben. Die beiden Intensivtäter waren zumindest bei einem Teil der Taten, die ihnen vorgeworfen werden, selbst noch minderjährig.