Die Feststellungen des Oberlandesgerichts hatten die Beziehungen zwischen Deutschland und Iran belastet. Hinter dem Auftraggeber für den Brandanschlag hätten iranische Stellen gestanden, davon sei das Gericht überzeugt, hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausgeführt. Der verurteilte Deutsch-Iraner war vom Oberlandesgericht wegen Verabredung zu schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen worden.
Das Gericht ging in der Urteilsbegründung zudem davon aus, dass der Brandanschlag und die Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang stünden und es sich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren. Der Angeklagte hatte gestanden, einen Brandsatz auf das Schulgebäude geworfen zu haben. Die Synagoge sei nicht sein Ziel gewesen, hatte er behauptet.
Der 36-Jährige teile die antiisraelische Haltung des iranischen Regimes. Er habe den Brandsatz lediglich deshalb auf die benachbarte Schule geworfen, weil ihm die Synagoge zu gut gesichert schien, so das Gericht. Bei dem Anschlag war am 17. November vergangenen Jahres am Schulgebäude geringer Sachschaden entstanden.
Nach dem Urteil hatte das Auswärtige Amt den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellt. «Wir werden keine ausländisch gesteuerte Gewalt in Deutschland dulden», hieß es in der Mitteilung des Außenamtes. Laut staatlicher Nachrichtenagentur Irna hatte der Iran einen Tag später den deutschen Botschafter einbestellt. Die Islamische Republik habe gegen den Vorwurf protestiert, dass der Mann im Auftrag staatlicher iranischer Stellen gehandelt habe, hieß es.