Es ging in dem Verfahren nur noch um die Strafzumessung. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im Mai 2023 wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. Das Urteil fiel nun also etwas milder aus.
Im Prozess vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben, und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter.
Das Gebäude in Ermreuth, einem Ortsteil von Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim, war zu diesem Zeitpunkt leer. Es wurde niemand verletzt, jedoch entstand Schaden in Höhe von rund 1600 Euro. Aufgrund der Bedeutung des Falls - ein versuchter Brandanschlag auf eine Synagoge - wurde die Anklage vom Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, geführt.