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Landesjagdgesetz-Novelle sorgt weiter für Dissens

Agrarminister Backhaus lenkte im Streit um die Novelle des Jagdgesetzes in einigen Punkten ein. Ob das die Jäger zufrieden stellt, bleibt abzuwarten. Die Diskussion hält an.
Landesjagdgesetz
Ein Hochsitz steht am Waldrand. © Tim Würz/dpa

Die von Agrarminister Till Backhaus (SPD) vorgeschlagenen Änderungen für eine Novelle des Landesjagdgesetzes sind aus Sicht der CDU-Fraktion im Schweriner Landtag nicht ausreichend. Unter anderem müsse der Wolf in das Jagdrecht und ein sogenannter Deckel bei der Abschussplanung unbedingt im Gesetz aufgenommen werden, forderte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Diener, am Donnerstag.

Im Streit um die Novelle war Backhaus zuvor nach massiven Protesten der Jägerschaft einen Schritt auf diese zugegangen und hatte den Regierungsfraktionen von SPD und Linke Änderungen am Entwurf vorgeschlagen. So solle zwar der Mindestabschuss bei jungem Rot- und Damwild ohne Deckelung bestehen bleiben, ältere weibliche Tiere sollen aber aus der Regelung wieder herausfallen.

Die Linksfraktion begrüßte die Änderungsvorschläge und verwies darauf, dass bei der Auswertung der öffentlichen Anhörung zur Novelle im Agrarausschuss alle Fraktionen Änderungsbedarf in einigen Bereichen des Entwurfes gesehen hätten.

«Die Vorschläge aus dem Agrarministerium für mehr Tierschutz, insbesondere dem Muttertierschutz, sehen wir sehr positiv und werden sie umsetzen», sagte der agrar- und forstpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn. «Auch dass die neuen Regelungen nach sechs Jahren evaluiert werden sollen, begrüße ich ausdrücklich.»

Nach den Änderungsvorschlägen soll auch die heftig kritisierte Halbierung der Pachtzeiten für Jagdreviere von zwölf auf sechs Jahre revidiert werden. Die gesetzlich festgeschriebene Mindestpachtzeit soll künftig neun Jahre betragen, wie auch im Bundesjagdgesetz festgelegt.

Im Dauerkonflikt über den Umgang mit dem Wolf hatte sich Backhaus dafür ausgesprochen, die streng geschützte Art ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen. Dies werde auch von Baden-Württemberg und Bayern so vorgeschlagen. Damit könne ein einheitliches Verfahren für ganz Deutschland geschaffen werden und «Insellösungen» seien überflüssig. Die Entscheidung dazu liege aber beim Bundesumweltministerium.

© dpa
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