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Waschbären und Marder sollen in Brandenburg bejagt werden

Zu geplanten Änderungen im Brandenburger Jagdgesetz soll auch die Bejagung von Marder und Waschbär gehören. Die Ausbreitung zwei anderer Tiere soll anders gemanagt werden.
Ein Nutria schwimmt in einem Fluss
Ein Nutria schwimmt in einem Fluss. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Waschbär und Marder sollen in Brandenburg als invasive Arten mit Nachtzieltechnik bejagt werden. Bei Bisam und Nutria ist geplant, sie ohne Jagdrecht zu managen. Das sehen Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes vor. Der Referatsleiter im Umweltministerium, Carsten Leßner, erläuterte die Pläne am Mittwoch im zuständigen Ausschuss. Gerade beim Bisam sei eine Ausnahmegenehmigung für den Muttertierschutz nötig, weil das Tier das ganze Jahr über Junge werfe. Der Schutz der Muttertiere sei ein hohes Gut, machte er klar.

Die neue Regelung für Bisam und Nutria bedeute keineswegs, wie häufig kolportiert, dass weniger Tiere entnommen würden, erläuterte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) «Das Gegenteil ist der Fall.» Brandenburg habe als einziges Bundesland die beiden Tiere ins Jagdgesetz aufgenommen. In dem Moment, wo das mit einer Änderung nicht mehr der Fall sei, seien Bisam und Nutria als Schädlinge eingestuft und könnten mit Lebendfallen bekämpft werden - etwa, um Schäden beim Hochwasserschutz vorzubeugen. Dafür könnten Verantwortliche des Gewässerschutzes zuständig sein. Die Maßnahme sei damit auch eine Entbürokratisierung, so der Minister. Zur Aufnahme des Bibers ins Jagdgesetz gibt es Leißner zufolge noch unterschiedliche Ansichten.

Trotz langen Ringens hat die geplante Reform des Jagdgesetzes von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Axel Vogel (Grüne) noch immer einen schweren Stand in der Regierungskoalition. Es ist unklar, ob der Gesetzentwurf vor der Landtagswahl im September noch in den Landtag kommt. Knackpunkt scheint der in Deutschland streng geschützte Wolf. Der Landesjagdverband fordert die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, um eine Zunahme des Bestands einzudämmen. Im Juli 2023 hatte Vogel jedoch gesagt, der Koalitionsvertrag sehe eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht vor.

Die Jagdgesetz-Reform sieht unter anderem auch mehr Pflichten für Jäger und mehr Einfluss für Besitzer kleiner Wälder vor. Ziel bleibt, Baumschäden durch Wildverbiss zu senken, um den Waldumbau mit Mischwäldern voranzubringen. Es sollen mehr Tiere geschossen werden.

© dpa
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