Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften im Nordosten betont - trotz geltenden Weisungsrechts ihres Ministeriums. «Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unseres Landes sind in erster Linie dem Legalitätsprinzip verpflichtet», sagte die Linken-Politikerin am Freitag bei der Amtseinführung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Peter Lückemann. Bei der Ausübung des externen Weisungsrechts sei eine sehr weitgehende ministerielle Zurückhaltung unabdingbar.
«Eine politische Einflussnahme bei Ermittlungen ist für mich ausgeschlossen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften», sagte Bernhardt.
Sie verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl wegen des externen Weisungsrechts bereits mehrfach angezweifelt habe. Auch die Berliner Ampelregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Anpassung vereinbart.
«Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht Kritik erfährt, ist eine Reaktion des Bundes dringend erforderlich», sagte Bernhard und forderte Klarheit. «Ich werde jegliche Bemühungen unterstützen, die uns hier voranbringen, sodass die Staatsanwaltschaften ohne Einmischung von außen arbeiten können.»