Urteil nach Stoß aufs Gleis: Wegen versuchten heimtückischen Mordes ist eine 42 Jahre alte Frau am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ferner verfügte die Schwurgerichtskammer die Unterbringung der psychisch auffälligen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die Frau hatte im April vergangenen Jahres eine Passantin auf die U-Bahn-Gleise am Frankfurter Hauptbahnhof gestoßen. Das Opfer konnte zwar rechtzeitig von anderen Passanten vor dem einfahrenden Triebwagen gerettet werden, erlitt allerdings erhebliche Verletzungen. Die Täterin wurde kurz darauf festgenommen.
Vor Gericht sprach die 42-Jährige von einem «Reflex». Sie habe sich zuvor über die Passantin geärgert, weil ihre Bitte nach etwas Kleingeld von ihr abgelehnt worden sei. Keinesfalls habe sie die Frau ins Gleisbett stoßen oder gar töten wollen. Laut Urteil leidet die deutsche Angeklagte zwar unter einer «Aggressionsstörung». Sie sei ansonsten aber vollkommen einsichtsfähig, sodass ihr auch die Gefährlichkeit ihres Verhaltens bewusst gewesen sein musste.
Im Strafmaß hielt sich das Gericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger wollte stattdessen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine entsprechend niedrigere Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gleichwohl wurde die Frau vom Gericht nach Urteilsverkündung einstweilen in eine Klinik eingewiesen.