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Kein «Automatismus» bei möglichem Rückkauf von UKGM-Anteilen

Sollten die privaten Eigentümer des Universitätsklinikums Gießen und Marburg Anteile verkaufen, dann will das Land einen Rückkauf prüfen. So steht es im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Minister Gremmels auf dem Grünen Sofa in Wiesbaden
Timon Gremmels (SPD), Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur von Hessen, sitzt während eines Interviews auf dem Grünen Sofa in Wiesbaden. © Jörg Halisch/dpa

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) hält einen Rückkauf des privaten Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) unter Umständen für möglich, sollte der Eigentümer Anteile veräußern wollen. In einem solchen Fall werde das Land prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Klinik zurück in den Landesbesitz kommen könnte, sagte er in einem dpa-Interview in Wiesbaden und verwies auf den schwarz-roten Koalitionsvertrag. «Diese Möglichkeit haben wir und wenn das eines Tages anstehen sollte, werden wir das auch prüfen.» Es gebe jedoch keinen Automatismus.

Das UKGM ist das bundesweit einzige privatisierte Uniklinikum. Im Jahr 2006 wurde die auf zwei Standorte verteilte Klinik zu 95 Prozent von der Rhön-Klinikum AG übernommen, die mittlerweile vom Klinikkonzern Asklepios aufgekauft wurde. Das Land Hessen hält die restlichen fünf Prozent.

«Das ist ja kein Geheimnis, dass die SPD nie Freund dieser Privatisierung war», sagte Gremmels. «Wir haben das immer kritisch gesehen und sehen es auch immer noch kritisch.» Allerdings liege die Privatisierung nun schon einige Jahre zurück. Gremmels verwies auf den «Zukunftsvertrag plus» für das UKGM, der im Februar 2023 unterschrieben worden war. «Das ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage.»

Das Land Hessen und der private Eigentümer hatten sich in dem Vertrag nach zwei Jahren zäher Verhandlungen darauf geeinigt, in den nächsten zehn Jahren 850 Millionen Euro in das UKGM zu investieren. Vertragspartner sind das Land Hessen, die Rhön Klinikum AG und die Asklepios Kliniken GmbH als private Mehrheitseigner, das Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie die beiden Universitäten. Zwei Drittel der Investitionssumme übernimmt das Land, ein Drittel das Unternehmen. Daneben sichert die sogenannte «Change-of-Control-Klausel» dem Land für den Fall eines Wechsels in der Eigentümerstruktur ein Rückkaufrecht zu.

© dpa
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