Das Landgericht Kassel hatte im Sicherungsverfahren mit Urteil vom Februar 2023 die Unterbringung des damals 31-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da der Mann zur Tatzeit wegen paranoider Schizophrenie unter Verfolgungswahn gelitten hatte und daher schuldunfähig gewesen war. Die Unterbringung des Mannes ist zeitlich unbefristet, muss aber jedes Jahr überprüft werden.
Am Morgen des 29. Oktober 2021 war er im Witzenhausener Stadtteil Gertenbach gezielt in eine Gruppe von drei Mädchen gefahren. Eine Achtjährige starb, eine Sieben- und eine Achtjährige wurden schwer verletzt.
Den Fall hatte das Landgericht Kassel nicht in einem regulären Strafverfahren, sondern in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt. Dabei entscheidet ein Gericht, ob der Täter in ein psychiatrisches Krankenhaus kommt.