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Eigenen Vater getötet: Prozess um Angriff im Wahn

Nach einem gewaltsamen Angriff im Oktober 2023 auf die eigenen Eltern steht ein 35-Jähriger vor dem Landgericht in Münster. Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychischen Erkrankung aus.
Landgericht Münster
Blick auf den Eingang des Landgerichts in Münster. © David Inderlied/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod eines 86-Jährigen im Oktober 2023 in Sassenberg im Münsterland hat am Donnerstag vor dem Landgericht in Münster der Prozess begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob der 35-jährige Sohn des Mannes wegen einer Erkrankung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Zum Auftakt hat sich der Mann nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zu der Tat geäußert. Dafür wurde eine psychiatrische Sachverständige als Zeugin vernommen. Sie schilderte, was ihr der 35-Jährige zur Person und zur Tat gesagt hatte. Ihr Gutachten wird sie zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen.

Der 35-Jährige soll laut den Ermittlungen im Wahn aus Angst um seinen eigenen Sohn, der in einer Pflegefamilie lebt, zuerst seine 66 Jahre alte Mutter mit einem Faustschlag angegriffen und verletzt haben. Als sein Vater bei der Tat im Kreis Warendorf schützend dazwischenging, kam es demnach zu einem körperlichen Streit, bei dem der Mann den 86-Jährigen mit Stichen in Kopf und Hals tötete. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte die Wahnvorstellung hatte, dass seine Eltern dem Enkel und auch der eigenen Freundin etwas antun wollten.

Nur wer das Unrecht einer Tat einsehen kann, kann nach deutschem Recht bestraft werden. Wegen seiner psychischen Erkrankung bei dem 35-Jährigen geht die Anklage in diesem Fall nicht davon aus. Das Landgericht muss jetzt in fünf weiteren Verhandlungstagen bis zum 3. Mai im sogenannten Sicherungsverfahren klären, ob die beantragte Unterbringung rechtens ist.

© dpa
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