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Streit um Dünen-Campingplatz geht weiter: Urteil vertagt

Wer im Streit um das Regenbogencamp in Prerow Recht bekommt, ist offen. Ein Gericht setzte eine Verhandlung aus, weil ein anderes Gericht noch entscheiden muss. Ein drittes Gericht bereitet sich vor.
Gericht befasst sich mit Streit um Regenbogencamp
Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee. © Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Das Landgericht Stralsund hat das Verfahren im Pachtrechtsstreit um den als Regenbogencamp bekannten Dünen-Campingplatz in Prerow ausgesetzt. Zunächst solle eine Entscheidung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald abgewartet werden, teilte der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Frank Bechlin, am Freitag mit: «Wir entscheiden deshalb erst mal nicht.» In Greifswald geht es um die 2022 erfolgte Vermögenszuordnung einer Teilfläche des Regenbogencamps vom Bund an das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der langjährige Betreiber, die Regenbogen AG, und das Land Mecklenburg-Vorpommern hatten sich am Landgericht Stralsund bei einer mündlichen Verhandlung am 6. Juni nicht gütlich einigen können. Gegen den nun am Freitag ergangenen Aussetzungsbeschluss kann Beschwerde eingelegt werden, die dann vom Oberlandesgericht Rostock entschieden werden müsste.

Betreiber: Wir sind gesprächsbereit

Das Land MV ist Eigentümer der Teilfläche des Campingplatzes, um die es in dem vorliegenden Fall geht. Das Landgericht sollte klären, ob ein Pachtvertrag noch gültig ist, der seitens des Landes zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde. Die Regenbogen AG argumentierte, der Vertrag habe eine Laufzeit bis 2042.

«Wir möchten noch mal betonen, dass wir immer gesprächsbereit waren und es auch weiterhin sind. Dies war auch der ausdrückliche Wunsch des Gerichts. An den Fakten hat sich dabei nichts geändert, die Saison 2024 ist für alle Campenden gesichert», sagte Regenbogen-Vorstand Patrick Voßhall am Freitag. Die Aussetzung des Verfahrens mit dem Verweis auf das noch offene Verfahren am Verwaltungsgericht zeige, wie komplex die Rechtslage rund um das Regenbogencamp sei.

Wann auch immer das Verfahren am Landgericht Stralsund fortgesetzt werden sollte, Richter Bechlin wird es nicht mehr führen. Die Beschlussverkündung am Freitag war einer seiner allerletzten Amtshandlungen, denn es war sein letzter Arbeitstag vor dem vorgezogenen Ruhestand. Am Freitag waren außer zwei Journalisten und zwei Dauercampern niemand bei dem Termin im Gericht. Bechlin lobte aber im Nachhinein die angenehme Atmosphäre bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juni.

Es geht um Millionen

Vor der Kammer ging es um eine rund 15 Hektar große Teilfläche des Campingplatzes, die im Wald liegt. Darauf errichtete die Regenbogen AG, die den Platz seit 30 Jahren betreibt, Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Stromkästen und Wasserableitungen. Das Land kündigte den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2023. Ein neuer Pächter wurde in einem Auswahlverfahren bestimmt. Doch die Regenbogen AG räumte den Platz nicht.

Das Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein argumentiert, der Vertrag habe eine Laufzeit bis 2042 und pocht zudem auf Entschädigungszahlungen unter anderem für die in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen auf dem Campingplatz. Letzteres ist auch für das Land im Grundsatz unstrittig.

Die Regenbogen AG schlug als Kompromisslinie eine kürzere Vertragslaufzeit bis 2028 sowie eine Entschädigungssumme in Höhe von dann rund 16 Millionen Euro vor. Für die Gesamtlaufzeit bis 2042 würden dem Unternehmen nach eigenen Angaben 42 Millionen Euro an Einnahmen entgehen.

Tischtuch «relativ» zerschnitten

Die Anwälte des Landes beharrten in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen strikt auf der Wirksamkeit der Kündigung. Es gebe auch kein Alternativmodell. «Das Tischtuch ist relativ zerschnitten», so einer der Anwälte des Landes MV. «Nach 30 Jahren ist auch irgendwann mal gut.» Dass keine Schnittmenge gefunden wurde, liegt wohl auch an den finanziellen Forderungen. «Das Zahlenwerk ist das Problem», betonte der zweite Anwalt des Landes. Man bewege sich da in unterschiedlichen Sphären.

Der Streit beschäftigt aktuell die beiden Landgerichte Stralsund und Rostock sowie das Verwaltungsgericht Greifswald. Es sind insgesamt vier Verfahren, bei denen es unter anderem um die Frage des Vergabeverfahrens an einen neuen Pächter sowie unterschiedliche Flächen geht. Das Landgericht Rostock befasst sich am 14. Oktober in einer Verhandlung mit einer Räumungsklage für den Anlandungsbereich, also die Sand- und Dünenfläche, wo die Camper stehen. Da ist die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz Eigentümerin der Flächen.

© dpa
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