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Räumungsklage gegen Regenbogencamp Prerow

Das Tauziehen um einen direkt am Strand gelegenen Campingplatz in Prerow geht weiter. Jetzt muss sich das Landgericht Rostock mit dem Fall befassen.
Regenbogencamp Prerow
In der Ferienanlage Regenbogencamp stehen Wohnwagen und Zelte. © Bernd Wüstneck/dpa/Archivbild

Die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern hat als Eigentümerin wesentlicher Flächen der Ferienanlage Regenbogencamp in Prerow beim Landgericht Rostock Räumungsklage gegen die bisherigen Betreiber eingereicht. Bis zum 31. Dezember sei die Regenbogen AG Pächterin der betroffenen Flurstücke gewesen. Nach Ablauf des Pachtvertrages habe sie diese Flächen aber nicht geräumt und herausgegeben, teilte die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern mit. Das Landgericht bestätigte am Mittwoch, dass die Klage am 2. Februar eingegangen sei und aktuell der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vorliege.

Seit 2022 ist die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz Eigentümerin eines Großteils des Dünengeländes im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, das vormals in Bundesbesitz war. Zum weiteren Verfahren sei bislang noch keine Verfügung getroffen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit, mit der Zustellung der Klage an die beklagte Partei zugleich einen sogenannten frühen 1. Termin zur mündlichen Verhandlung anzuordnen, was bei einer Räumungsklage durchaus in Betracht kommen könne.

Ansonsten würde das schriftliche Vorverfahren angeordnet. In diesem Falle erhalte die beklagte Partei zunächst die Gelegenheit zur schriftlichen Klageerwiderung. Die dritte Möglichkeit wäre die Vorlage an einen Güterichter beziehungsweise eine Mediation.

Die Regenbogen AG widersprach diese Woche der Räumungsklage. Diese sei eingereicht worden, während die «konstruktiven Gespräche» mit Vertretern des Landes Mecklenburg-Vorpommern andauerten. «Das ist eine bedauerliche Vergiftung der Atmosphäre», sagt Regenbogen-Vorstand Patrick Voßhall. Er warnte vor einem unhaltbaren Zustand, wenn die Regenbogen AG durch einen Gerichtsbeschluss tatsächlich gezwungen wäre, die bisher von der Stiftung gepachtete Fläche aufzugeben.

Die Dauercamper dürften nach Unternehmensangaben womöglich ihre Wagen auf den Plätzen stehen lassen, wären aber keine Kunden der Regenbogen AG mehr. Faktisch könnten die Dauercamper noch nicht mal zur Toilette gehen. «Wir haben den Campingplatz immer als eine Einheit gesehen», sagte Voßhall. «Wir werden vor Gericht dafür kämpfen.»

© dpa
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