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Millionen-Betrug mit Luxuswagen: Haftstrafen

Luxusautos und Masken werden über ein kriminelles Netzwerk zum Schein gehandelt - mit rund 50 Millionen Euro Steuerschaden. Eine Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft führt zu hohen Strafen.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Über ein europaweites Betrugssystem sind Luxusautos und medizinische Masken gehandelt und Steuern im großen Stil hinterzogen worden: Im Prozess gegen eine mutmaßliche Bande hat das Berliner Landgericht am Mittwoch zwei Männer zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt. Die 42- und 43-Jährigen sowie ein 45-Jähriger, gegen den achteinhalb Jahre Haft verhängt wurden, hätten als Bande ein «hochkriminelles System gesteuert», sagte der Vorsitzende Richter Bo Meyer. Ein Steuerschaden von rund 50 Millionen sei verursacht worden. Die 42- bis 45-Jährigen wurden unter anderem der Steuerhinterziehung und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Für diese Angeklagten wurde zudem die Einziehung von jeweils mehreren Millionen Euro angeordnet. Zwei weitere Angeklagten erhielten fünf Jahre und fünf Monate Haft beziehungsweise wegen Beihilfe zwei Jahre Haft. Für das Berliner Landgericht ist es der erste Prozess um eine Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA).

Die Angeklagten, die aus Kroatien, Deutschland, Griechenland und Polen stammten, hätten ab 2019 das EU-Steuersystem ausgenutzt, hieß es weiter im Urteil. Bei einer Variante habe es tatsächlich Waren gegeben, aber Umsatzsteuern seien nicht abgeführt worden. Bei anderen Taten sei mit Luxuswagen und medizinischen Masken über ein komplexes Netz nur zum Schein gehandelt worden, um Vorsteuern zu kassieren - «ein Griff in die Staatskasse». Das kriminelle Umsatzsteuerkarussell als solches hätten die Angeklagten zugegeben, so der Richter nach fast 50 Verhandlungstagen. Gewinne seien allerdings kleingerechnet worden.

Bei den Ermittlungen in Kroatien, Tschechischen, Frankreich, Deutschland und Polen wurden Angaben zufolge Bankkonten eingefroren sowie Immobilien, Autos und Luxusartikel im Wert von schätzungsweise 5,2 Millionen Euro beschlagnahmt. 2021 sei der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Die Behörde ist für die Ermittlung, Verfolgung und Anklage von Straftaten zum Nachteil finanzieller Interessen der Europäischen Union zuständig.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf geringere Strafen und im Fall eines Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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